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Habe ich Renten anspruch

von Martin02.02.2019 | 09:53
94 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe Ausbildung 3 jahre, Wehrdienst, 1 jahr in deutschland noch gearbeitet und 1 jahr freiwillig weiterversichert. Habe ich damit schon anspruch auf irgend einer form von Renten unterstuetzung/

3 Antworten

Lückeam 02.02.2019 | 10:21
Wenn Sie auf insgesamt 60 Monate Beitragszeit kommen, haben Sie zu gegebener Zeit Anspruch auf Regelaltersrente. Wann? Einfach ihr Geburtsdatum in nebenstehenden Rentenbeginnrechner eingeben. Haben Sie Beitragszeiten in einem Land zurückgelegt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können auch dieses Zeiten als Versicherungszeiten berücksichtigt werden (jedes Land zahlt die jeweilige Rente aber nur aus den eigenen Zeiten). Zusammen mit solchen Zeiten könnte auch ein Anspruch auf vorgezogene Altersrente gegeben sein. Evtl. wäre es auch empfehlenswert, freiwillige Beiträge zu entrichten, damit die Wartezeit (Mindestversicherunszeit) erfüllt werden kann Dringende Empfehlung - ab zur Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und sich beraten lassen. Sämtliche in- und ggf. auch ausländische Versicherungsunterlagen mitbringen.
W*lfgangam 02.02.2019 | 15:38
Hallo Martin, Ihr Anspruch auf eine Rente wg. Erwerbsminderung ist zz. mit den geschilderten Versicherungszeiten gesichert, so lange die Versicherungspflicht nicht länger als 2 Jahre her ist *) - von Sondervoraussetzungen nach Ende einer Ausbildung mal abgesehen. Fallen Sie vom Gerüst und hernach wird nur ein Leistungsvermögen von u3 Std. für Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes festgestellt, läuft die Rente läuft ...machen's das aber nicht zu auffällig ;-) *) Sie leben im Ausland? Wo? EU oder DRV-Abkommensstaat? Sind auch dort versicherungspflichtig beschäftigt? Gruß w. PS: auch eine Reha wäre als 'Rentenunterstützung' möglich, wenn es im Gebein knistert ;-) PPS: ZIEL Ihrer Frage?
-am 04.02.2019 | 07:51
Hallo Martin, für einen Anspruch auf Regelaltersrente müssen Sie eine Mindestversicherungszeit (sog. Wartezeit) von 60 Monaten erfüllen und die Regelaltersgrenze erreicht haben (reguläre Regelaltersgrenze ist das 67. Lebensjahr - evtl. je nach Geburtsdatum schon früher). Mit den von Ihnen genannten Daten könnte diese Mindestversicherungszeit erfüllt sein. Evtl. zählen Zeiten im Ausland auch dazu. Für alle anderen Renten, die Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen können (vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Fordern Sie einfach eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger (bei dem Sie zuletzt in Deutschland versichert waren) an.
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