Aufgrund Ihres geschilderten Sachverhaltes könnte es so sein, dass Sie deswegen nur die halbe Rente wegen Erwerbsminderung erhalten haben, weil Ihnen noch ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stand. Nachdem Sie nunmehr diese Beschäftigung aufgegeben haben, sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger diesen Tatbestand mitteilen. Der Rentenversicherungsträger wird aufgrund dieser Angaben prüfen, ob Ihnen eine volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zusteht. Bei einem verbliebenen Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden und einer z.B. bestehenden Arbeitslosigkeit oder Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses könnte dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) gezahlt werden.