Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

halbe EM-Rente - Kündigung

von Leonie M.17.11.2011 | 11:10
1794 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, wenn auch eine für die F-Teilnehmer merkwürdige bzw. für "harte" Antworten prädestinierte Fragestellung (aber man muss um die Fragestellung tolerieren zu können, den Hintergrund kennen). In meiner Frage hier geht es nur um die rein rechtlichen Voraussetzungen, die evtl. der Experte beantworten könnte: Wenn im Laufe eines langatmigen EM-Verfahrens mit der DRV noch kein Abschluss erzielt wurde, man aufgrund der ständigen Arbeitsunfähigkeitsschreibungen aufgrund körperlich starker Beschwerden dann auch noch psychisch zusätzlich so stark belastet ist, weil die Arbeitskollegen die Arbeit zusätzlich machen müssen und man dann im schwebenden Verfahren mit der DRV selber, weil es absolut körperlich nicht mehr geht, kündigt, weil die ständigen Krankschreibungen einen so sehr auch psychisch belasten dem AG gegenüber - und einem im weiteren Verlauf die halbe EM-Rente unbefristet zugestanden wird - dann erhält man sicherlich niemals die sog. Arbeitsmarktrente oder ist der letztendliche Grund der aktuellen Arbeitslosigkeit rechtlich für die sog. Arbeitsmarktrente nicht relevant ? Dank für eine wenn möglich seriöse Antwort ! Leonie M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihres geschilderten Sachverhaltes könnte es so sein, dass Sie deswegen nur die halbe Rente wegen Erwerbsminderung erhalten haben, weil Ihnen noch ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stand. Nachdem Sie nunmehr diese Beschäftigung aufgegeben haben, sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger diesen Tatbestand mitteilen. Der Rentenversicherungsträger wird aufgrund dieser Angaben prüfen, ob Ihnen eine volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zusteht. Bei einem verbliebenen Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden und einer z.B. bestehenden Arbeitslosigkeit oder Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses könnte dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Riss in der Birneam 17.11.2011 | 11:41
Wüsste nicht, dass es die DRV interessiert weshalb man arbeitslos ist/wurde.
Cassandraam 17.11.2011 | 15:23
Zunächst einmal würde Ihre Frage wesentlicher verständlicher sein, wenn Sie nicht derart ellenlange Schachtelsätze verwenden. Ansonsten ist es zutreffend, dass sich die DRV nicht dafür interessiert, warum Sie arbeitslos geworden sind.
Leonie M.am 17.11.2011 | 19:01
Danke für Ihre Antworten bis hierher: Dass der Grund der Arbeitslosigkeit niemals eine Rolle spielt, stimmt wahrscheinlich so nicht ganz: Ja, ich hatte einen Teilzeitarbeitsplatz, den ich selbst Anfang des Jahres aus gesundheitlichen Gründen und wie vorher geschildert, aufgab. Das weiss die DRV. Die DRV meint nun, dass ich ja damals ! eine Teilzeitstelle hatte, also deshalb der Teilzeitarbeitsmarkt für mich nicht verschlossen wäre. Ich wäre daher auch unter Berücksichtigung der Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt nicht voll erwerbsgemindert. Gibt es hier seitens der DRV in Bezug auf den Grund der Arbeitslosigkeit eine "Rechtsgrundlage oder eigenes Ermessen" und muss sie deshalb gar nicht mehr tatsächlich prüfen,ob ich noch als arbeitslose 61jährige aktuell einen Teilzeitarbeitsplatz finden könnte ? MfG Leonie M.
Leonie M.am 17.11.2011 | 19:37
P.S. Entschuldigung - vergaß zu sagen, dass ich insgesamt einen Ganztagsarbeitsplatz habe, den ich bereits aus gesundheitlichen Gründen mit meinem AG in einen befristeten Halbtagsplatz umgewandelt hatte und das ging dann auch nicht mehr - es war aber eine ursprüngliche Ganztagsstelle.
Schadeam 17.11.2011 | 20:15
Warum gehen Sie als 61 jährige Frau nicht "einfach in die Altersrente für Frauen"? Dann wäre der ganze Stress mit Agentur, Arbeitsverhältnis, Teilrente erledigt. Hat das nicht vielleicht rein taktische Gründe um Abschläge zu reduzieren?
Leonie M.am 18.11.2011 | 20:51
von Schade RE: halbe EM-Rente - Kündigung Warum gehen Sie als 61 jährige Frau nicht "einfach in die Altersrente für Frauen"? Weil ich krank bin und nicht mehr kann !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026