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Experten-Antwort

Halbe EM Rente und Krankengeld

von Sybille F.02.06.2025 | 19:56
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5 Antworten

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Liebes Expertenteam, ich erhalte schon lange eine halbe EM Rente und arbeite seit Ewigkeiten nur noch 16 Stunden. Nun verschlechterte sich mein Zustand (chtonisch krank). Ich habe jetzt auf ärztliches Anraten eine volle EM Rente beantragt und beziehe Krankengeld plus die halbe EM Rente, ich schaffe die 16 Stunden nicht mehr. Ich liege mit beidem zusammen auf dem Sozialhilfesatz und kann nichts zurücklegen. Ich habe gehört das bei rückwirkender Bewilligung der vollen EM Rente die Nachzahlung mit dem Krankengeld verrechnet wird (da wird nichts über bleiben) und dannach muss ich die halbe EM Rente auch noch zurückzahlen (Urteil 2013). Stimmt das? Denn ich muss die halbe Rente jetzt verbrauchen (kann sie nicht zurücklegen), weil ich ohne sie trotz Krankengeld weit unter dem Sozialhilfesatz wäre. Rollt auf mich ein unbezahlbarer Schuldenberg zu? Liebe Grüsse von Sybille F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sybille F.,

 

den Ausführungen von Unklarheiten können wir uns anschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Unklarheitenam 02.06.2025 | 20:04
Sie schreiben "und dannach muss ich die halbe EM Rente auch noch zurückzahlen (Urteil 2013)". Es ist unklar, was Sie damit meinen. Wenn Sie zu Recht eine teilweise EM-Rente bezogen haben, dann müssen Sie diese natürlich nicht zurückzahlen. Klar ist natürlich, dass bei neu bewilligter voller EM-Rente diese EM-Rente mit dem bereits erhaltenen Krankengeld verrechnet wird, aber natürlich nur für Zeiträume, in denen dann volle EM-Rente gleichzeitig bezogen wurde. Denn eine doppelte gleichzeitige Sozialleistung gibt es natürlich nicht! Wenn das entsprechende Krankengeld höher war, dann müssen Sie aber die Differenz NICHT an die Krankenkasse zurückzahlen.
Sybille F.am 02.06.2025 | 20:34
Zu Erklärung: ich habe jetzt ab 1. Juni 700 Euro Krankengeld und 400 Euro halbe EM Rente. Wenn ich am 1. November rückwirkend zum 1. Juni eine Bewilligung der vollen EM Rennte bekäme erhielte ich 6x800.Euro. Ich habe gehört das ich davon erst 6x700 Euro an die KK zurückzahlen muss (vorrangiger Träger). Dann bleiben 600 Euro Rückzahlung über und ich dannach noch 6x400 Euro (2800 Euro) an die RV zurückzahlen müsste - dafür reicht die Nachzahlung dann nicht. In einem Forum wurde gesagt, die Rechnung hätte sich inzwischen geändert, man muss nicht über die Nachzahlung hinaus die halbe EM Rente erstatten aber überall lese ich etwas anseres. Liebe Grüsse von Sybille F
Deutsche Rentenversicherung
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