Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Halbe EM-Rente und TZ-Hinzuverdienst - wie hoch ist der volle EM-Betrag

von Tina14.01.2019 | 12:47
106 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe folgende Frage: lt. meiner letzten Rentenauskunft wäre die volle EM-Rente bei 1.400€. Wenn mir nun die halbe Rente bewilligt wird und ich dazu in Teilzeit weiterarbeiten muss, was passiert dann wenn ich später doch in die volle EM-Rente rutsche? Ich habe etwas gelesen zum Thema Günstigerprüfung. Da wird bei Renteneintritt geschaut, welches innerhalb der letzten 4 Jahre der höchste Verdienst war und dieser wird zur Rentenberechnung herangezogen. Das dient dazu, die Personen welche aus gesundheitlichen Gründen schon vorher reduzieren mussten oder Krankengeld bezogen haben nicht zu benachteiligen. Wie ist das aber, wenn ich noch 10 Jahre in Teilzeit arbeiten kann. Steh ich dann beim Eintritt der vollen EM-Rente mit weniger Geld da?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

„W*lfgang“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 14.01.2019 | 20:22
Hallo Tina, da verwechseln Sie etwas/2-fach. Es gibt eine Günstiger-Prüfung bei der Berechnung der EM - da werden die letzten 4 (vermeintliche schlechten) Jahre einfach rausgelassen, um hier etwaiges KG, ALG, ALG2 ...was auch immer 'schlechte' Rentenzeiten sind, vorab wegzulassen, um letztendlich für die Höhe der EM/vorwiegend für die Zurechnungszeit, einen besseren Wert zu ermitteln. Bei der Berücksichtigung von Hinzuverdienst neben einer vollen/teilweisen EM-Rente geht es nicht um die letzten paar Jahre, sondern um den besten Verdienst der letzten 15 Jahre, um hieraus den höchsten Hinzuverdienstwert zu ermitteln. So könnten auch aktuell 'nur' Teilbeschäftige bei Bewilligung einer teilweisen EM-Rente _sehr hohe_ Hinzuverdienstgrenzen haben, die locker in fast Vollbeschäftigung gehen könnten - allerdings ist dann der Std.-Faktur u6 Std. zu bedenken. Komplexes Thema - wenn im Detail, dann im Detail vor Ort mit allen Beteiligten zu klären. Gruß w.
PeterMam 18.01.2019 | 00:09
Hallo, wie wird der Wechsel von der halben Rente zur vollen EM-Rente berechnet? Sinkt die volle Rente, da Teilrente und Hinzuverdienst den Durchschnitt herunterziehen? Peter
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026