Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
ja, der Teilzeitarbeitsmarkt galt bislang als verschlossen, allerdings wird zur Zeit aufgrund der guten Wirtschaftslage geprüft, ob an dieser Vermutung zukünftig festgehalten werden kann.
Ferner handelt es sich bei der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes nur um eine generelle Vermutung, die im Einzelfall auch widerlegt werden kann. D. h., jeder Rentenversicherungsträger hat das Recht zu prüfen, ob die Vermutung im konkreten Einzelfall tatsächlich zutrifft.
Sie können sich also nicht mit Sicherheit darauf verlassen, dass Ihre Arbeitsmarktrente (Rente wegen voller Erwerbsminderung) ab 01.02.2016 weitergeleistet wird.
Wird die Arbeitsmarktrente nicht weitergeleistet, kann Sie natürlich niemand zwingen, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Sie müssen für sich selbst entscheiden, ob Sie in diesem Fall eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und dafür die Vermittlungshilfe der Agentur in Anspruch nehmen wollen oder ob Ihnen Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den Lebensunterhalt ausreicht. Wenn Sie sich nicht bei der Agentur für Arbeit melden, können Sie aber auch keine Leistungen von der Agentur (Arbeitslosengeld, Integrationshilfen, Bewerbungstraining u. ä.) erhalten. Näheres können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit erfahren.
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