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Experten-Antwort

Halbe EMR - Arbeitsmarktrente

von Fuggere Helmut02.10.2015 | 12:59
1937 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, bin schwerbehindert und habe eine halbe EMR unbefristet und eine Arbeitsmarktrente befristet auf drei Jahre. Diese läuft zum 1.2.2016 aus. Eine Verlängerung habe ich jetzt beantragt. Muss ich mich jetzt vorsorglich für den Fall einer Ablehnung bei der Arbeitsagentur melden ? Meines Wissens gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen und folglich sollte die Verlängerung kein Problem sein, oder ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2015 | 13:53

Hallo,

ja, der Teilzeitarbeitsmarkt galt bislang als verschlossen, allerdings wird zur Zeit aufgrund der guten Wirtschaftslage geprüft, ob an dieser Vermutung zukünftig festgehalten werden kann.

Ferner handelt es sich bei der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes nur um eine generelle Vermutung, die im Einzelfall auch widerlegt werden kann. D. h., jeder Rentenversicherungsträger hat das Recht zu prüfen, ob die Vermutung im konkreten Einzelfall tatsächlich zutrifft.

Sie können sich also nicht mit Sicherheit darauf verlassen, dass Ihre Arbeitsmarktrente (Rente wegen voller Erwerbsminderung) ab 01.02.2016 weitergeleistet wird.

Wird die Arbeitsmarktrente nicht weitergeleistet, kann Sie natürlich niemand zwingen, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Sie müssen für sich selbst entscheiden, ob Sie in diesem Fall eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und dafür die Vermittlungshilfe der Agentur in Anspruch nehmen wollen oder ob Ihnen Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den Lebensunterhalt ausreicht. Wenn Sie sich nicht bei der Agentur für Arbeit melden, können Sie aber auch keine Leistungen von der Agentur (Arbeitslosengeld, Integrationshilfen, Bewerbungstraining u. ä.) erhalten. Näheres können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit erfahren.

6 Antworten

William 02.10.2015 | 14:19
Schorscham 02.10.2015 | 14:54
Danke für diese präzise Antwort, die endlich die weit verbreitete Meinung widerlegt, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt grundsätzlich als verschlossen gilt. MfG
=//=am 02.10.2015 | 15:35
Prinzipiell hat der Experte schon recht. Aber mir ist in meiner ganzen langjährigen Praxis noch kein Fall bekannt geworden, dass die DRV tatsächlich überprüft hat, ob der Teilzeitarbeitsmarkt (noch) verschlossen ist. Ganz ehrlich gesagt ist das auch ein Unding! Da müßte man ja in jedem Fall bei der AfA nachfragen, ob dem so ist oder nicht. Vielleicht gibt es tatsächlich RV-Träger, die eine Überprüfung vornehmen.... ich weiß aber nicht, wie das geschehen soll.
-am 02.10.2015 | 16:14
Zitat von =//= anzeigen
Hallo =//=, im Grunde genommen haben Sie sich Ihre Frage bereits selbst beantwortet: Die Ermittlungen erfolgen durch eine Anfrage bei der für den Versicherten zuständigen Agentur für Arbeit. Ähnlich wie bei der Feststellung von Verweisungstätigkeiten bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit muss der Rentenversicherungsträger auch hier zuvor feststellen, welche konkreten Tätigkeiten der Versicherte unter Berücksichtigung der medizinisch festgestellten qualitativen Leistungseinschränkungen noch mindestens 3 bis unter 6 Stunden ausüben kann. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob für diese Tätigkeiten Teilzeitarbeitsplätze in ausreichendem Maße vorhanden sind (z. B. Prüfung der Anzahl offener Stellen), ob also gute Vermittlungschancen bestehen. So kompliziert ist das Ganze also gar nicht, als dass man von einem "Unding" sprechen müsste. :-) Aufgrund Ihrer Schilderungen ("langjährige Praxis") nehme ich an, dass Sie Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung sind. Falls ja, können Sie sich ja mal bei Ihrem Grundsatzbereich näher informieren.
Schorscham 02.10.2015 | 19:43
Zitat von =//= anzeigen
Mir persönlich sind 2 Fälle aus meinem Bekanntenkreis bekannt, in denen erst gar keine "Arbeitsmarktrente" bewilligt wurde, da der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt nach Auskunft der BA nicht als verschlossen galt. Und da ich als BU-Rentner (nach altem Recht) selbst schon in Teilzeit gearbeitet habe und auch nicht besonders lange suchen musste, scheint die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes offenbar ein Mythos zu sein. MfG
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