Hallo Sabine
Wiedereingliederung (im Sinne: langsamer Neueinstieg in bisherigen Job) läuft regelmäßig nicht über die Rentenversicherung.
Hier wäre der aktuelle Leistungsträger (Agentur für Arbeit) ihr Ansprechpartner.
Wiedereingliederung (im Sinne: Umsetzung im bisherigen Betrieb o.ä.) würde auf Antrag über die Rentenversicherung laufen können.
Hinweis:
Hier immer ganz individuelle Einzelfallentscheidungen (Gesundheitszustand, Arbeitsplatz, etc.) zu berücksichtigen. Daher auch immer andere Wege denkbar.