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Experten-Antwort

Halbe EMR und dann?

von Sabine06.02.2024 | 19:12
148 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, hier einige Fakten. -habe Bescheid, mit Zusage halbe EMR unbefristet, erhalten. BIn im Moment noch Alg1 , Arbeitsamt hat sich noch nicht gemeldet - Wiedereingliederung würde im alten Betrieb und Beruf gehen, aber eben nicht bis zur alten Stundenzahl. Geplant sind 3,6 Stunden täglich. Jetzt stellt sich die Frage, über wen geht die Wiedereingliederung und geht es überhaupt, da ja die ursprüngliche Stundenzahl nicht mehr erreicht werden kann? Wenn deshalb keine Wiedereingliederung geht, würde es ja bedeuten, dass ich nach 2,5 Jahre sofort mit 3,6 Stunden täglich wieder anfangen muss, ohne eine Einarbeitungszeit. Geht da evtl. über die Rentenversicherung was? Ich bin über jeden Hinweis dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine

 

Wiedereingliederung (im Sinne: langsamer Neueinstieg in bisherigen Job) läuft regelmäßig nicht über die Rentenversicherung.

Hier wäre der aktuelle Leistungsträger (Agentur für Arbeit) ihr Ansprechpartner.

Wiedereingliederung (im Sinne: Umsetzung im bisherigen Betrieb o.ä.) würde auf Antrag über die Rentenversicherung laufen können.

 

Hinweis:

Hier immer ganz individuelle Einzelfallentscheidungen (Gesundheitszustand, Arbeitsplatz, etc.) zu berücksichtigen. Daher auch immer andere Wege denkbar.

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3 Antworten

Icham 07.02.2024 | 08:01
Ich würde bei der KK anrufen,das Arbeitsamt fragen,ebenso den Rententräger Kontaktieren... Wie lange bist du schon arbeitsunfähig
gut überlegenam 07.02.2024 | 09:31
Anscheinend ist der Bescheid über die halbe EM-Rente ganz aktuell? Dennoch müssen Sie nicht warten, bis das Arbeitsamt sich meldet, m.W. müssen umgekehrt sogar Sie sich dort nun melden, denn es sind ja Veränderungen in den Verhältnissen eingetreten, aufgrund dessen Sie ALGI beziehen. Da haben Sie also auch eine 'Mitwirkungspflicht'. Und besteht denn das alte Arbeitsverhältnis überhaupt noch? Also ruht es derzeit, weil Sie so lange krank waren. Und sind Sie, aus Sicht vor allem Ihrer Ärzte derzeit noch 'arbeitsunfähig' (auch wenn das Arbeitsamt nun auf laufende Bestätigungen vielleicht verzichtet hatte) Die DRV dürfte zunächst raus sein, denn die ist für eine SWE eigentlich nur zuständig, wenn diese direkt im Anschluss an eine Reha erfolgt und damit eine Erwerbsminderungsrente vermieden werden kann. In diesem Merkblatt finden Sie hierzu weitere Informationen. Ihr erster Ansprechpartner wäre nun dennoch die Agentur für Arbeit, denn von denen beziehen Sie aktuell (auch) noch Leistungen. Dort haben Sie im Übrigen auch Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
gut überlegenam 07.02.2024 | 09:32
Deutsche Rentenversicherung
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