Hallo Freddy,
bei Berechnung der Altersrente im Anschluss an die Erwerbsminderungsrente werden die Entgeltpunkte (EP) für Beitragszeiten nach dem Leistungsfall der EM-Rente ganz normal berechnet - also Ihr versicherungspflichtiges Entgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres). Allerdings wird dann geprüft, wie viele EP für zeitgleich liegende Zurechnungszeiten aus der EM-Rente bereits in die Berechnung eingeflossen sind. Diese werden in Abzug gebracht. Damit wird eine "doppelte Anrechnung" dieser Zeiträume verhindert.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung