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Experten-Antwort

halbe Erwerbsminderungsrente oder Arbeitsmarktrente

von Karin10.12.2018 | 10:20
152 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe gerade eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten, weil ich in meinem Job nicht mehr arbeiten kann. Es ist keine Berufsunfähigkeitsrente, weil ich wohl "zu jung" bin. In der Zusage der Rentenversicherung steht, dass ich noch einen Teilzeitjob hätte. Das ist wohl richtig, aber dieser Teilzeitjob hat mich doch so krank gemacht. Ich möchte auf keinen Fall dorthin zurück. Ich habe gehört, dass es eine "Arbeitsmarktrente?" gibt, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Oder kann ich zum Arbeitsamt und sollte meinen alten Job kündigen? Was soll ich nur tun? Karin

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.12.2018 | 11:26

Wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz haben und diesen aufgeben, wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob der Beendigung des Arbeitsverhältnisses medizinische Gründe zugrunde lagen oder ob die Aufgabe aus anderen Gründen erfolgte. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat und Sie den Teilzeitarbeitsplatz aus sonstigen Gründen aufgeben, ist zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für die Beschäftigungsaufgabe vorliegt. Wenn dies bejaht wird, kann ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bestehen. Ob ein wichtiger Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt, kann nur Ihr Rentenversicherungsträger anhand des Einzelfalles prüfen.

Ob Leistungsansprüche seitens der Agentur für Arbeit (z. B. Arbeitslosengeld) bestehen kann von hier nicht beurteilt werden.

Experten-Antwortam 11.12.2018 | 08:15

Im Rahmen dieses Forums kann nicht beurteilt werden, inwieweit Ihr Rentenversicherungsträger geprüft hat, ob Ihr vorhandener Arbeitsplatz leidensgerecht ist. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Klärung direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Sollten Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von einem Monat nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen.

1 Antworten

Karinam 10.12.2018 | 16:31
Danke. Hier steht "volle E. besteht nicht, weil ich noch mind 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt... und Ihnen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht... Ergebnis ist das med. Ergebnis." Ich kann nicht erkennen, ob hier der bisherige Job gemeint ist. Muss denn nicht geprüft werden, ob im alten Job noch was geht? Wieso fragt denn nicht z.B. die Rentenversicherung nach, ob ein Arbeitsplatz dort vorhanden ist und klärt vorher ob ich mit meiner Krankheit dort noch arbeiten kann. Muss ich das selbst tun? Karin
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