Wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz haben und diesen aufgeben, wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob der Beendigung des Arbeitsverhältnisses medizinische Gründe zugrunde lagen oder ob die Aufgabe aus anderen Gründen erfolgte. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat und Sie den Teilzeitarbeitsplatz aus sonstigen Gründen aufgeben, ist zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für die Beschäftigungsaufgabe vorliegt. Wenn dies bejaht wird, kann ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bestehen. Ob ein wichtiger Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt, kann nur Ihr Rentenversicherungsträger anhand des Einzelfalles prüfen.
Ob Leistungsansprüche seitens der Agentur für Arbeit (z. B. Arbeitslosengeld) bestehen kann von hier nicht beurteilt werden.