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Halbe oder volle EM Rente?

von gerhard17.03.2007 | 09:17
1874 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen. Meine Situation: 1. Ich habe EM Rente wg. Gesundheit beantragt. 2. Ich bekam ein Schreiben, daß ich in meinem Beruf nur noch unter 3 std., in einer anderen tätigkeit 3- unter 6 Std arbeiten kann. Dazu mußte ich meinem AG ein formular schicken, damit er ankreuzt ob er so eine arbeitstelle (mit gesundheitl. einschränkungen)für mich hat. 3. mein Arbeitsverhältnis besteht noch. 4. es verrging viel Zeit und dann bekam ich den Bescheid über Bewilligung der 1/2 EM rente bis 2008. 5. diese wocher erst erfuhr ich, daß mein AG dieses Formular versehentlich liegengelassen und erst diese Woche an die BfA geschickt hat. er hat keinen entsprechenden Arbeitsplatz für mich. 6. Dies bekam ich nochmals in einem ausführlichen Schreiben meines AG diese Woche zugeschickt. Meine Frage: kann es nun sein, daß ich wg. des verschlossenen Arbeitsmarktes nun eine ganze EM Rente bekomme? Danke für jeden der antwortet.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich den Ausführungen von "KSC" an.

3 Antworten

harmueam 17.03.2007 | 11:49
Ich kann ab 01.08.07 mit 60 Jahren als Schwerbehindeter in Rente gehen. Kann ich nach dem Bezug der Vollrente später in eine Teilrente wechseln? Bzw. da der AG an einer Weiterbeschäftigung von 18 Std. pro Woche interessiert ist, würde ich eine 2/3 Rente wählen. Welche Wechselfristen gibt es und welche Anträge sind zu stellen ? Was ist bei der Teilrente und Zuverdienst zu beachten? Z. Bsp. Kann ich als Rentner der erstmalig als Selbständiger arbeitet mich für drei Jahre von der RV-Pflicht befreien lassen(nur ein AG)? Wie und wann ist der Antrag zu stellen? Was ist bei mehr als einem Arbeitgeber? Kann man als dann Selbständiger in die RV Einmalbeträge einzahlen zur Aufbesserung der Rente und rechnet sich das?
gerhardam 17.03.2007 | 12:27
Hallo harmue, das ist aber nicht als Antwort auf meine frage gemeint, oder?
KSCam 17.03.2007 | 21:33
rufen Sie doch bitte bei der Sachbearbeitung der "BfA" an. Dort müsste ja nun die Antwort Ihres AG vorliegen - somit kann wohl entschieden werden. (in diesem Fall hat es wohl Ihr AG und nicht die Sachbearbeitung des RV trägers "verbockt", dass der Sachverhalt noch nicht abschließend geklärt ist!)
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