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Halbe Stelle und Honorarjob

von Mightym15.09.2007 | 00:59
1483 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe folgende Frage: Ich arbeite auf einer halben Stelle als Sozialpädagogin in einer Kirchengemeinde. Zudem arbeite ich noch 11 Wochenstunden in einer städtischen Jugendfreizeiteinrichtung auf Honorarbasis.Wie muss ich nun die Einnahmen aus der Honorarstelle versteuern? Ich lese immer wieder von einer Übungsleiterpauschale von 1848 €, die steuerfrei ist, und bei der nur das Einkommen was darüber hinausgeht noch zu versteuern wäre.Nach Auskunft eines Steuerberaters wurde mir aber gesagt, dass die Sachlage folgende wäre: Sobald man mehr als 1848 Euro verdient, muss alles versteuert werden. Was gilt nun? Alles versteuern, oder nur das was über 1848 € hinausgeht?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.09.2007 | 11:18

Hallo Mightym.

da dies ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann ich Ihnen hierauf leider keine Antwort geben. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Sie daher an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweise.

3 Antworten

Falsches Forumam 15.09.2007 | 14:08
Dies ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung.
Geileram 15.09.2007 | 14:47
Falscher Ausdruck !! ...................................... ...................................... ........................................ zum selbst Ausfüllen ! Euer Geiler
Schiko.,am 15.09.2007 | 22:47
Ich vermute ja stark, sie haben ja auch schon eine andere version als die eines steuerberaters erklärt bekommen. Ich glaube in der tat es ist ein unterschied ob sie diese tätigkeit als angestellte oder selbstständig verrichten. Wird der betrag von 1848 im angestellten ver- hältnis überschritten, zählt der freibetrag n icht mehr, ergo, volle steuerpflicht. Werden als selbständiger angenommen 4800 im jahr verdient sind ./.1848 sind 2.952 mit 25% paulschal zu versteuern. Die einnahmen natürlich immer nach abzug von be- triebsausgaben. Sie sind auch verpflichtet bei höheren einnahmen als die 1848 dies dem finanzamt zu melden, da viertel- jährliche vorauszahlungen angepasst werden müssen. Schlage ihnen vor, dies dem zuständigen finanz- beamten vorzutragen und auskunft einzuholen. Wäre schön, wenn sie hier über das ergebnis berichten, bin sicher, manchen würden die augen aufgehen. Hoffe, meine zeilen bringen ihnen mehr als der hinweis auf das falsch ausgesuchte forum. Mit freundlichen Grüßen.
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