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Experten-Antwort

Halber Regelbeitrag für Einsteiger | versicherungspflicht in der rentenversicherung

von Ujjval 13.02.2023 | 09:28
906 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen , Ich hoffe es geht euch gut, ich bin ein Freelancer in Deutschland im IT/Consulting Bereich. Ich hatte 2021 einen Antrag auf versicherungspflicht in der rentenversicherung gestellt. Für die ersten drei Jahre falle ich unter (Halber Regelbeitrag für Einsteiger) und zahle 305 Euro als monatlichen Beitrag. Ich möchte prüfen, ob dieser Halber Regelbeitrag oder Regelbeitrag unabhängig von meinem Einkommen/Gewinn ist? Muss ich nach einigen Jahren mehr zahlen, wenn sich herausstellt, dass ich viel mehr Gewinn gemacht habe? In einem der Briefe/Bescheide habe ich folgendes gesehen - "Halber Regelbeitrag 315,74 EUR (entspricht einem Arbeitseinkommen von 1697,53 EUR)" Was sind diese 1697,53 Euro, ist das eine Art Referenzbetrag. Ich habe jeden Monat viel mehr als 1697,53 EUR als Gewinn gemacht, ist das etwas, worüber ich mir Sorgen machen sollte? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei den Pflichtbeiträgen bei einer Versicherungspflicht auf Antrag können Sie wählen, ob Sie einkommensabhängige oder –unabhängige Beiträge zahlen. Bei den einkommensunabhängigen Beiträgen handelt es sich um den (halben) Regelbeitrag. Hier interessiert Ihr tatsächliches Einkommen nicht. Die 1.697,53 EUR sind quasi Ihr fiktives Einkommen. Bei der Berechnung Ihrer Entgeltpunkte wird also unterstellt, dass Sie ein Einkommen in dieser Höhe hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Stefan,

es gilt dasselbe wie bei "Nia":

als Selbständige zahlen Sie nach Ablauf der ersten drei Kalenderjahre, in denen Sie den halben Regelbeitrag gezahlt haben, den Regelbeitrag i.H.v. aktuell 631,74 Euro.

Einen höheren oder niedrigeren einkommensgerechten Beitrag (also mit Nachweis Ihres Einkommens) zahlen Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Für die Zahlung des Regelbeitrags ist kein Einkommensnachweis erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

W°lfgangam 13.02.2023 | 20:49
Hallo Ujjval, JA! der nur halbe Regelbeitrag ist nur bis zum Ablauf der ersten 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich. Anschließend ist der (volle) Regelbeitrag zu zahlen (631,47 €, entspricht mtl. 3395 €/jährl. 40740 €) ODER wahlweise Einkommensabhängig aktuell 18,6 % Beitrag vom tatsächlichen steuerrechtlichen Gewinn. > "Halber Regelbeitrag 315,74 EUR (entspricht einem Arbeitseinkommen von 1697,53 EUR)" Was sind diese 1697,53 Euro, ist das eine Art Referenzbetrag." Ja, ist die "Bezugsgröße" (hier bei Ihnen die 1/2) in der DRV/bzw. allgemein im Sozialversicherungsrecht. Ein zentraler Rechenwert, der dem statistischen Durchschnittseinkommen des vorvergangenen Jahres einspricht (3395 € mtl.). https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße TIPP, vor Ablauf der 3 Jahre halber Regelbeitragszahlung sollten Sie sich - bei deutlich höherem Einkommen - zwecks künftig 'angepasster' Beiträge schon vorher mit Ihrer DRV in Verbindung setzen ...um Nachzahlungen zu vermeiden. Gruß w.
Stefanam 09.05.2023 | 18:16
Was meinen Sie, können Sie das bitte genauer erklären? @W°lfgang TIPP, vor Ablauf der 3 Jahre halber Regelbeitragszahlung sollten Sie sich - bei deutlich höherem Einkommen - zwecks künftig 'angepasster' Beiträge schon vorher mit Ihrer DRV in Verbindung setzen ...um Nachzahlungen zu vermeiden Was Nachzahlungen ? LG, Stefan
W°lfgangam 09.05.2023 | 20:19
Hallo Stefan, der wahlweise halbe Regelbeitrag ist nur für die ersten 3 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich. Nach Ablauf dieser 3 Jahre geht nur der (volle) Regelbeitrag oder 18,6 % Beitrag aus steuerrechtlichem Gewinn. > "Was Nachzahlungen ?" > "Ich habe jeden Monat viel mehr als 1697,53 EUR als Gewinn gemacht, ist das etwas, worüber ich mir Sorgen machen sollte?" JA ...nach Ablauf der ersten 3 Jahre sollten Sie sich Sorgen machen - deswegen auch der Hinweis, sich zeitnah/vorher beraten zu lassen ...bevor in ggf. erst in 5 Jahren danach im Rahmen einer Betriebsprüfung Ihr tatsächlicher steuerrechtliche Gewinn festgestellt wird = wir/DRV hätten gern ein paar hohe 10 T an Beitragen von Ihnen nachgezahlt - so der 'freundlich' dargestellte Inhalt aus dem Nachforderungsbescheid ;-) Zusammengefasst: 1/2 Jahr vor Ende der 3-Jahresfrist/halber Regelbeitrag suchen Sie zwingend die nächste Beratungsstelle auf, um die dann künftigen Beitragszahlungen aus der selbständigen Tätigkeit zu gestalten !! Gruß w.
Stefanam 09.05.2023 | 22:31
@W°lfgang - Vielen Vielen Dank :) "bevor in ggf. erst in 5 Jahren danach im Rahmen einer Betriebsprüfung Ihr tatsächlicher steuerrechtliche Gewinn festgestellt wird = wir/DRV hätten gern ein paar hohe 10 T an Beitragen von Ihnen nachgezahlt - so der 'freundlich' dargestellte Inhalt aus dem Nachforderungsbescheid ;-) " Die obige Aussage verwirrt uns noch mehr. Meine Freundin und ich sind aus China und wir übersetzen Ihren Kommentar mit Google Translator. Meine Freundin wird ihr drittes Jahr als Freiberuflerin im Dezember 2023 beenden. Wir sind sehr dankbar für Ihre Hilfe. - Nehmen wir an, der Jahresgewinn meiner Freundin betrug in den letzten drei Jahren durchschnittlich 200000 Euro (pro Jahr), und wir erwarten, dass sie ab dem nächsten Jahr 300000 Euro (pro Jahr) Gewinn machen wird. - In den ersten drei Jahren (Halber Regelbeitrag für Einsteiger). Das ist klar - Ab dem dritten Jahr, also ab Dezember 2023, wollen wir den (vollen) Regelbeitrag (631,47 €) zahlen, wir wollen keinen Einkommensgerechter Beitrag (18,6% Beitrag vom steuerpflichtigen Gewinn), wir wollen keinen einkommensabhängigen Beitrag und wir wollen den Mindestbeitrag zahlen. Meiner Meinung nach ist die Wahl des Beitragsplans unsere Entscheidung, ob wir einen einkommensabhängigen oder einen einkommensunabhängigen Beitrag leisten wollen. Wir wollen den Mindestbetrag nach 3 Jahren einzahlen und meine Frage ist nun. 1. sind wir gezwungen den einkommensabhängigen zu wählen 18,6% unseres Gewinns ist mehr? 2. können wir der DRV jetzt mitteilen, dass wir nach Dezember 2023 beim (vollen) Regelbeitrag (ca. 631,47 €) bleiben wollen? 3. Was ist mit dem Gewinn, den wir in den letzten zwei Jahren erwirtschaftet haben, er ist riesig, und ich möchte keine 18,6 % zahlen 4. Ich möchte auch keinen einkommensgerechten Beitrag und möchte nach 3 Jahren beim Regelbeitrag bleiben. Und ich glaube, du sagst uns das Gleiche, dass du die DRV rechtzeitig informierst, damit sie dich nicht vom Halber Regelbeitrag zum Einkommensgerechten Beitrag verschieben
Stefanam 09.05.2023 | 22:52
@Wolfgang
Abschlägeam 09.05.2023 | 23:16
Hi Stefan, bitte diese Informationen lesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Aktuell können pro Monat maximal 7.100 EUR (85.200 EUR) mit 18,6% versichert werden. Das Einkommen darüber ist beitragsfrei. But it seams, that you and your girlfriend earns enough to make a date with a tax consultant (he will calculate his fee) as well as an individual appointment with the DRV wich is responsible for you, they inform you free of costs. So you will find best options for your pension scheme and taxes as well.
Stefanam 10.05.2023 | 11:10
Kann ich eine Expertenmeinung einholen?
Abschlägeam 10.05.2023 | 11:33
Der 'Experte' hat in diesem Beitrag (weiter oben) bereits geantwortet. Wenn Ihnen das nicht ausreicht, müssen Sie sich bitte individuell bei Ihrer zuständigen DRV beraten lassen.
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