Hallo,
bei den Pflichtbeiträgen bei einer Versicherungspflicht auf Antrag können Sie wählen, ob Sie einkommensabhängige oder –unabhängige Beiträge zahlen. Bei den einkommensunabhängigen Beiträgen handelt es sich um den (halben) Regelbeitrag. Hier interessiert Ihr tatsächliches Einkommen nicht. Die 1.697,53 EUR sind quasi Ihr fiktives Einkommen. Bei der Berechnung Ihrer Entgeltpunkte wird also unterstellt, dass Sie ein Einkommen in dieser Höhe hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung