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Experten-Antwort

Halbwaisenrente 12 Kalendermonate

von Nino 22.10.2016 | 16:56
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3 Antworten

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Hallo, mein Vater ist am 30. November 2015 gestorben und ich würde vor ein paar Tagen darauf aufmerksam gemacht, dass die Halbwaisenrente existiert. Nun würde ich gerne 1. gerne wissen, ob es unter Beachtung der 12 Kalendermonate ausreicht, wenn der Antrag noch im November 2016 gestellt wird und 2. ob der Antrag mit dem Dokument der Formularnummer R0610 erfolgt. Oder gibt es eine kürzere Version o.ä? Mit freundlichen Grüßen Nino Pohl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Halbwaisenrente könnte, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bei einer Antragstellung im November 2016 längstens für 12 Kalendermonate zurück, also bei Ihnen ab dem 30.11.2015 (Todestag) geleistet werden. Sofern Ihr Vater im November 2015 eine Versichertenrente bezogen hat, beginnt eine Hinterbliebenenrente frühestens am 01.12.2015.

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2 Antworten

W*lfgangam 22.10.2016 | 17:51
Hallo Nino, die kürzeste Version ist heute noch (online) einen Termin mit der nächsten Beratungsstelle auszumachen (oben rechts: Beratungsstellensuche) und schon sind alle Fristen eingehalten - egal, wann der Antrag schriftlich aufgenommen wird ...da müssen Sie sich auch keine Gedanken machen, ob der R0610 oder weitere Vordrucke dazu gehören. _Natürlich_ gehört der R0610 dazu - ist die Anlage für eine Waisenrente/darum geht doch ;-) Der R0810 auch und ggf. - je nach Lage der Dinge - noch weitere ergänzende Vordrucke. Über den Hauptvordruck R0500 werden Sie zu allen weiteren Vordrucken hingeführt. Tipp: Tun Sie sich das nicht an, gehen Sie dafür in die nächste Beratungsstelle - die sagt Ihnen auch, welche Unterlagen für den Antrag noch erforderlich sind. Gruß w.
Ninoam 22.10.2016 | 20:04
Hey, W*lfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mein Leben ein kleines bisschen stressfreier gemacht :). Ich werde mich dann mal an eine Beratungsstelle wenden und schauen was passiert :D. Mit freundlichen Grüßen Nino Pohl
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