Sofern für Ihre verstorbene Mutter ein Versicherungskonto existiert, ja. Ansprüche auf Sozialleistungen - wie etwa eine Halbwaisenrente - verjähren aber grundsätzlich nach vier Jahren nachdem darauf der Rechtsanspruch entstanden ist.
Dies alles könnten Sie im Rahmen eiens Gesprächs bei einer Auskunfts/- und Beratunsgstelle abklären. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf www.ihre-vorsorge.de im Servicebereich unter der Rubrik Beratungsstellen.
MfG