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Halbwaisenrente

von Hans20.08.2007 | 12:01
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1 Antworten

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Hallo, ich war in psychiatrischer Behandlung aufgrund einer schweren Depression. Der Arzt hat mir ein Gutachten ausgestellt und die Halbwaisenrente wurde mir zugesprochen (ich bin über 18). Dann habe ich aber die Therapie abgebrochen, weil ich einfach nicht mehr in der Lage dazu bin. Die Depression besteht weiterhin. Muss ich jetzt die nach Abbruch erhaltene Rente zurückzahlen, kann ich sie weiterhin beziehen, oder wie läuft das ab?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus besteht u.a. nur dann, wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr ableisten oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

In Ihrem Fall könnte es sich dem Grunde nach um Schul- oder Berufsausbildung handeln, die aber wegen einer längeren - nachweislichen- Erkrankung tatsächlich nicht ausgeübt wird - dennoch aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Waisenrente besteht.

Von einer für den Waisenrentenanspruch relevanten Behinderung gehe ich in Ihrem Fall indes nicht aus.

Wie sich im Einzelfall der von Ihnen geschilderte Sachverhalt auf den Waisenrentenanspruch auswirkt, wird man Ihnen (bei Kenntnis des sachverhalts) per Anhörung bzw. Bescheid mitteilen.

Online kennt niemand ihre Erkrankung, weshalb auch dazu keine verbindliche Aussage getroffen werden sollte.

MfG

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