Anspruch auf Halbwaisenrente besteht auch bis zur Vollendung d. 27. Lj, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsaubildung befindet(bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über das 27. Lj hinaus).Da Sie über 18 Jahre alt sind, wird Ihr Einkommen grundsätzlich auf die Waisenrente angerechnet. Der Freibetrag für die Waisenrenten liegt derzeit bei mtl. 459,89 € in den alten Ländern, 404,27 € in den neuen Ländern. Nach Abzug des Freibetrages werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Waisenrente angerechnt. Genauere Aufklärung erteilt Ihnen Ihre zuständige Rentenversicherung.