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Halbwaisenrente

von Julius28.08.2007 | 20:25
1505 Ansichten
3 Antworten

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Mein Sohn geboren 1984 hat nach über 3 jähriger Arbeitslosigkeit zum Sept.07 einen Ausbildungsplatz. Hat er jetzt wieder Anspruch auf eine Halbwaisenrente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Halbwaisenrente besteht auch bis zur Vollendung d. 27. Lj, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsaubildung befindet(bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über das 27. Lj hinaus).Da Sie über 18 Jahre alt sind, wird Ihr Einkommen grundsätzlich auf die Waisenrente angerechnet. Der Freibetrag für die Waisenrenten liegt derzeit bei mtl. 459,89 € in den alten Ländern, 404,27 € in den neuen Ländern. Nach Abzug des Freibetrages werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Waisenrente angerechnt. Genauere Aufklärung erteilt Ihnen Ihre zuständige Rentenversicherung.

2 Antworten

Schadeam 28.08.2007 | 20:44
grundsätzlic ja, wenn der andere Elternteil verstorben ist. Dann soll er den RV Träger entweder formols anschreiben und eine Bescheinigung seines Lehrherrn mitschicken oder beim Rathaus oder der nächsten Außenstelle der RV einen Termin für den Antrag vereinbaren.
bekissam 28.08.2007 | 23:03
Ich vermute, Ihr Rentenversicherungsträger wird einen ganz neuen Rentenantrag verlangen, wenn die Zahlung für über 3 Jahre unterbrochen war. Kinder, die einen Elternteil verloren haben, haben Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Waisenrenten werden in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, bei längeren Ausbildungszeiten auch bis zum 27. Lebensjahr. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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