Hallo Lina,
wenn Ihr Bruder neben seinem Beruf studiert und dieses Studium einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert, besteht auch ein Anspruch auf Waisenrente.
Neben der eigentlichen Ausbildungszeit sind für die erforderlichen „mehr als 20 Zeitstunden wöchentlich“ auch die objektiv erforderliche häusliche Vorbereitungszeit und der Zeitaufwand für die Wege zur Ausbildungsstätte zu berücksichtigen.