Hallo Zimmermann Anja,
gem. § 48 Abs. 4 SGB VI haben Waisen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr einen Anspruch auf Waisenrente.
Ihr Cousin ist somit leider schon zu alt, um eine Halbwaisenrente zu beziehen.