Hallo Pete,
bei Bezug einer Halbwaisenrente haben volljährige Waisen eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 467,46 EUR (West) und 410,78 EUR (Ost) zu beachten. Hierbei handelt es sich um ein fiktives Netto, d.h. das tatsächliche Brutto wird pauschal um 40 Prozent gekürzt. Das verbleibende fiktive Netto darf den Betrag von 467,46 EUR bzw. 410,78 EUR nicht überschreiten, da es ansonsten zu einer Kürzung der Halbwaisenrente kommt.
Sollte es sich um ein monatliches Einkommen handeln, dass geringer als 400,01 EUR ist, so wird keine pauschale Kürzung vorgenommen.
Einkommen aus Kapitaleinkünften sind bei der Höhe des anzurechnenden Einkommens nicht zu berücksichtigen. Dies wäre erst bei Geburten ab 01.01.2002 zu prüfen.
Die Benachrichtigung über die aufgenommene Nebenbeschäftigung kann formlos unter Beifügung geeigneter Unterlagen erfolgen.
Inwieweit die Waisenrente auf das Kindergeld angerechnet wird, ist mit der Stelle zu klären, die für die Zahlung des Kindergeldes zuständig ist.