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Halbwaisenrente

von Claudia17.10.2008 | 15:07
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten! Meine Mutter hat bis zu meinem Auszug aus ihrer Wohnung die Halbwaisenrente für mich bekommen. Zum Zeitpunkt meines Auszuges war ich noch 17 Jahre alt. Nach langem Hin und Her erklärte sie sich dazu bereit, dass die Halbwaisenrente ab meinem Auszug auf mein eigenes Konto gezahlt wird. Als ich dann 18 war, habe ich geheiratet und keine Halbwaisenrente mehr erhalten. Als wir uns dann getrennt haben, hatte ich kein Geld, so dass meine Mutter mir welches "lieh". Mittlerweile will sie aber keinen Kontakt mehr zu mir und verlangt, dass ich ihr das "geliehene" Geld zurückzahle. Meine Frage ist jetzt, ob die Halbwaisenrente nicht eigentlich auch schon vor meinem Auszug mir zugestanden hätte? Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir helfen könnten, da ich noch keinen Anwalt einschalten möchte. Die BfA wollte mir auf meine Frage leider keine Antwort geben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

§ 36 SGB I regelt die Handlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren. Die ist bereits mit dem vollendeten 15. Lebensjahr gegeben, soweit es sich um den Bezug und Empfang einer Rentenleistung, auch an Waisen, handelt. Dies beinhaltet auch stets das Recht auf Empfang der Rentenleistung, zum Beispiel auf das eigene Konto.

Da das Geld aber bereits (mit Ihrer Zustimmung?) an Ihre Mutter ausgezahlt wurde, kann hier seitens des Rententrägers nicht mehr eingegriffen werden. Auch hätte Ihre Mutter als Ihr gesetzlicher Vertreter stets das Recht gehabt, die Zahlung zu steuern. Die Zahlung erfolgte mit "befreiender" Wirkung.

In der Tat müssen Sie jetzt mit Ihrer Mutter eine Regelung herbeiführen.

11 Antworten

Claudiaam 17.10.2008 | 17:35
Danke für die hilfreiche Antwort... Ich gehe arbeiten und meine Mutter hat im Monat 3.000 € netto!!! Sie will das Geld ja jetzt nur zurück, weil sie wieder mal nen Furz quer sitzen hat... und unterstützt hat sie mich mit der Halbwaisenrente leider nicht, so leid wie mir das auch tut, aber so ist das nunmal... ich bin ja jetzt nur mal davon ausgegangen, dass es ja hätte sein können, dass die Halbwaisenrente vielleicht auch ein wenig für das Kind (also mich) gedacht gewesen wäre...
BOBYam 17.10.2008 | 17:07
Sie suchen für sich immer das beste aus. wie es gerade passt. Wie wäre es denn wenn Sie sich einen Job suchen und ihrer Mutter nicht weiter auf der Tasche liegen. Die Halbweisenrente steht ihrer Mutter zu - denn Sie hat für ihr Wohlergehen gesorgt. Das Geld müssen Sie ihrer Mutter zurückzahlen. Es war nur geliehen. Wie wäre es denn wenn Sie Ihre Mutter UNTERSTÜTZEN würden ?
Schadeam 17.10.2008 | 17:36
Ihren Knatsch müssen Sie schon selbst austragen - in was sollen sich die Behörden denn noch einschalten? Eigentlich klar, dass die "BfA" sich da raushält! Ich frage mich, inwieweit Sie früher (als die Waisenrente an die Mutter ging) zum Haushalt beigetragen haben? Sie sollten das als Ihren Beitrag zur Lebensführung sehen. Und wenn Sie was fordern und einklagen, sollten Sie das rausrechnen, was "Sie in dieser Zeit gekostet haben" . Wer hat damals den Strom, Ihr Essen, Ihre Kleidung usw. finanziert???
Claudiaam 17.10.2008 | 17:46
Nunja, das hat alles mein Steifvater gezahlt... vielleicht hätte ich das drum rum einfach weglassen sollen um eine Antwort darauf zu bekommen, wem die Halbwaisenrente eigentlich zusteht.... Der BfA habe ich den Sachverhalt garnicht erst geschildert, sie wollten dazu einfach nichts sagen! Es ging mir hier nur um das Grundsätzliche. Sie bekommt ihr Geld ja wieder, aber ich dachte halt, dass ich sie darauf hinweisen könnte, dass sie damals viel Geld bekommen hat, wo ich ihr eigentlich kaum Kosten verursacht habe.
Claudiaam 17.10.2008 | 20:05
Naja, das weiß ich von ihr selbst, denn eigentlich stehen wir uns ja sehr nahe, wenn ich nicht grad anderer Meinung bin als sie und sie dann keinen Kontakt mehr will... aber das hat mit meiner Frage ja nicht wirklich was zu tun... schade eigentlich, denn ich hatte gedacht hier könnte man Antworten bekommen!?
Schiko.am 17.10.2008 | 19:13
Entschuldigen sie bitte, wenn ich mich einmische. Ist auch ansich ihre ange- legenheit. Woher wollen Sie den wissen dass die mutter 3.000 netto hat. Können sie die quellen nennen hierfür. Vielen dank. MfG.
Schiko.am 17.10.2008 | 20:45
Jetzt ist es wohl allen klar. Es wurde ja schon beantwortet dass die waisenrente - zumindest bis zu ihrem 18. lebensjahr- der mutter zugestanden hat, schließlich wurden sie auch von ihr versorgt. Haben sie von der mutter jedoch geld erhalten-ohne vertrag- liche abmachung- sind sie auch zur rückzahlung nicht ver- pflichtet. Dies ist als schenkung zu betrachten. Niemand kann aber etwas dafür wenn ihnen die gegeben antworten nicht gefallen. Es wäre trotzdem interessant zu erfahren woher die mutter monatlich 3.000 netto einkommen hat. Was wurde hier nicht schon alles behauptet, ohne das dies bewiesen werden konnte. Zeigen sie mumm und geben sie uns die quellen für die 3000 bekannt, das finanzamt erfährt hiervon nichts, wir sind ja unter uns. Vielen dank für ihre grosszügigkeit. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 17.10.2008 | 22:26
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Sie zwar ein Handlungsrecht nach § 36 SGB 1, die Entgegennahme von Zahlungen ist jedoch darin nicht enthalten. Solange Sie noch nicht volljährig sind, obliegt die Entscheidung über die Verwendung der Rentenzahlung den Eltern bzw. dem Vormund. Ein Anspruch auf Auszahlung der vor Vollendung des 18. Lebensjahres von der Deutschen Rentenversicherung geleisteten Zahlungen kann nach meiner Kenntnis gegen die Eltern oder den Vormund nachträglich nicht erhoben werden. Schon gar nicht ist der Leistungsträger mit der Regelung solcher Kleinkriege im privaten Bereich in irgend einer Weise befasst. Insofern sind Sie mit Ihrer Frage hier auch nicht im richtigen Forum. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html
Claudiaam 18.10.2008 | 09:34
Meine Quelle ist wie bereits geschrieben meine Mutter selbst (Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Unterhaltszahlungen für meinen Bruder und das Kindergeld). Es geht mr auch nicht darum, dass ich das Geld nachträglich von ihr wieder haben will, sondern einfach nur darum, ob ich damit argumentieren kann. Denn sie hat mir Geld gegeben, einfach so, von leihen war zu dem Zeitpunkt niemals die Rede, das sagt sie nur jetzt, wo sie sauer auf mich ist und es wieder haben will. So ist sie nunmal...Aber ich möchte hier wirklich nicht zu sehr auf die einzelnen Probleme eingehen. Danke für eure Antworten!
-_-am 20.10.2008 | 20:52
Detailliert nachlesen können Sie Ihre Rechte unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… was aber im Ergebnis nicht mehr sagt, als dass Sie gegen die Verfügung Ihrer Mutter über die Waisenrente nicht angehen können. Der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum selbständigen Empfang der Leistung durch den Minderjährigen bedarf es zwar nicht, doch selbst wenn Sie seinerzeit versucht hätten, die Zahlung selbst zu erhalten, hätte der Rentenversicherungsträger Ihre Mutter unterrichtet: "Der Leistungsträger hat den gesetzlichen Vertreter von der Antragstellung (und zwar unverzüglich nach Eingang des Antrages) und über die erbrachten Sozialleistungen zu unterrichten, damit dieser die Handlungen des Minderjährigen sowie die Verwendung von Geldleistungen kontrollieren und ggf. nach § 36 Abs. 2 SGB 1 entsprechend eingreifen kann." "Das Recht, Sozialleistungen entgegenzunehmen, bedeutet ... nicht ohne Weiteres, dass der Minderjährige über sie auch frei verfügen könnte. Die Verfügung über die empfangene Sozialleistung richtet sich vielmehr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dem gesetzlichen Vertreter bleibt also die Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen (§§ 107 ff. BGB)." Was im Ergebnis nicht weniger meint, als dass der Verfügung der Mutter, die Zahlung nicht an die Waise selbst zu leisten, vom Rentenversicherungsträger zu entsprechen war.
Claudiaam 21.10.2008 | 17:53
Danke nochmal für die Antworten. Glücklicherweise konnten wir uns auf einen Kompromiss einigen, so dass wir beide zufrieden aus der Sache rausgegangen sind!
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