In jedem Fall werden Sie aufgrund Ihres Antrages einen schriftlichen Bescheid erhalten.
Soweit ich dies Ihrem Beitrag entehme, hat eine Mitarbeiterin Ihnen als Mitteilung zum Stand der Dinge telefonisch mitgeteilt, dass die beantragte Waisenrente bewilligt wird.
Jedoch entscheidet dies nicht die einzelnde Mitarbeiterin bzw. der einzelne Mitarbeiter (Sachbearbeitung) eigenverantwortlich.
Daher bereitet die Sachbearbeitung den Aktenvorgang soweit wie möglich vor, damit der Bescheid erteilt werden kann und leitet die Akte an den bzw. an die Vorgesetzten weiter.
Die Vorgesetzten prüfen nochmals den Sachverhalt und die vorbereitend geleistete Arbeit der Sachbearbeitung.
Wenn alles in Ordnung ist und der Bescheid erteilt werden kann, wird der EDV-Auftrag zur Erteilung des Bescheides im Rentenprogramm zur Verarbeitung frei gegeben, sodass der Bescheid automatisch erstellt wird, am nächsten Tag vorliegt und dann abgesandt werden kann.