Hallo Susanne Alina,
ein Anspruch Halbwaisenrente besteht bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres, wenn die Waise wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst in der Lage ist, sich zu unterhalten.
Da Sie älter sind, ist ein Anspruch trotz Ihrer Behinderung nicht gegeben.