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Experten-Antwort

Halbwaisenrente

von Ines03.07.2018 | 12:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Ehemann ist leider verstorben und nun muss ich die Rente für mich und meine Kinder beantragen. Meine 19jährige Tochter hat gerade die Schulausbildung abgeschlossen und beginnt 1.9. ihre Ausbildung zur Altenpflegerin. Hat sie nun auch für die Zeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn einen Anspruch auf die Halbwaisenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Übergangszeiten

Nach § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI besteht ein Waisenrentenanspruch auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- beziehungsweise Zivildienstes oder eines Freiwilligendienstes im Sinne des § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c SGB VI,

sofern eine Dauer von vier Kalendermonaten nicht überschritten wird.

Zusammenfassend ergibt sich damit die Möglichkeit einer Übergangszeit zwischen

• zwei Zeiträumen, für die dem Grunde nach Anspruch auf Waisenrente besteht (bis 18/Behinderung/Ausbildung/Freiwilligendienste nach § 32 EStG) oder

• einem Anspruchszeitraum im oben genannten Sinne und der Ableistung des gesetzlichen Wehr-/Zivildienstes oder

• der Ableistung des gesetzlichen Wehr-/Zivildienstes und einem Anspruchszeitraum im oben genannten Sinne.

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