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Experten-Antwort

Halbwaisenrente

von Inge19.10.2020 | 09:55
117 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, meine Mutter starb 1977 als ich 10 Jahre alt war. Niemand hat damals für mich Halbwaisenrente beantragt. Kann ich den Fall heute noch mals prüfen lassen? Allerdings soll sich meine Mutter die Rente bei Eheschließung 1959 auszahlen lassen haben. Brauchte man dafür den Staatsangehörigenausweis? Vielen Dank Inge

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Voraussetzung für eine Waisenrente sind mind. 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten des Verstorbenen. Wenn sich ihre Verstorbene Mutter 1959 die Beiträge hat erstatten lassen, dürfte diese Voraussetzung nicht erfüllt gewesen sein.

Eine heutige Prüfung des Falles wäre schwierig, da zum einen die Unterlagen ihrer Mutter wegen Verjährung sicher ausgeschieden wurden und zum anderen alle Antragsfristen verstrichen sind. Ein Waisenrentenanspruch bestand und besteht unabhängig der Staatsangehörigkeit.

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1 Antworten

Janaam 19.10.2020 | 10:35
Die Rente ist sicher schon verjährt. Aber nach der Auszahlung bei Eheschließung, war ja sowieso nix mehr da.
Deutsche Rentenversicherung
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