Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Vanessa,
den bisherigen Antworten kann ich mich nur anschließen. Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung neben Rentenbezug besteht von beiden Einkommen Versicherungspflciht zur KV/PV. Bei der Einkommensanrechnung wird bei erstmaligem Hintebliebenrentenbezug ein Vergleich zwischen Vorjahres- und lfd. Einkommen gemacht. Waren Sie z. B. das ganze letzte Jahr nur geringfügig tätig, erfolgt keine Einkommensanrechnung, da der derzeitige Freibetrag (ab 01.07.14) von 503,54 € nicht überschritten wird. 2015 würde dann aus dem Einkommen aus 2014 ein Durchschnittswert ermittelt.
Hallo Vanessa,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich, Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Insoweit kann ich Sie mit Ihrer Frage nur an Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat verweisen.
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