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Halbwaisenrente - Anrechnung Einkommen aus selbst. Arbeit - was zählt alles dazu?

von Ben17.12.2008 | 17:51
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2 Antworten

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Hallo, ich beziehe Halbwaisenrente und habe Promotion für Telekommunikation gemacht. Jetzt, nachdem mir meine Rechnungen erstatten wurden, wollte ich jedoch wissen, was alles zum Einkommen gehört und was evtl. unberücksichtigt bleibt. Ich habe ein Tageshonorar + Provision + Prämien und teilweise (je nach Einsatzort) eine Fahrtkostenpauschale erhalten. Außerdem habe ich Spesen erhalten. Dabei wurden mir die Unkosten für Benzin erstattet, die ich hatte, weil ich für den Besuch eines Seminars einen Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommen habe und dabei die Benzinkosten vorstrecken musste. Werden diese Spesen auch angerechnet? Und darf ich grundsätzlich bei der Anrechnung von selbstständiger Arbeit mir durch die Arbeit entstandene Kosten verrechnen oder nicht?

2 Antworten

BENam 17.12.2008 | 18:06
Ergänzung: Was mir noch eingefallen ist. Was dient hierbei zwitlich gesehen als Bewertungsgrundlage? Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis, bei dem ich über einen bestimmten Zeitraum beschäftigt bin habe ich in meinem Fall nur an bestimmten Tagen gearbeitet. Wird nun ein ganzer Monat als Vergleichgrundlage gewählt und geschaut, ob ich über dem monatlichen Höchstbetrag liege? Oder wird je ein Tag betrachtet, an dem ich gearbeitet habe: Überprüft, ob ich über dem Höchstbetrag für einen Tag liege und falls ja muss ich für diesen Tag die Rente zurückzahlen und für die Tage an denen ich nciht gearbeitet habe erhalte ich ganz normal Rente?
Wolfgangam 17.12.2008 | 22:00
Hallo Ben, so aus dem Bauch heraus: es wird der einkommensteuerrechtliche Gewinn aus selbständiger Tätigkeit sein, als Jahreseinkommen geteilt durch 12. Dieses so ermittelte Monatseinkommen wird pauschal um 39,8 % reduziert (gilt als Nettoarbeitseinkommen) und an der Hinzuverdienstgrenze gemessen. Gruß w.
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