Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Halbwaisenrentenempfänger,
um Waisenrente für ein Fernstudium zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass
- Sie einen tatsächlichen wöchentlichen Aufwand von mehr als 20 Stunden damit haben (diese Voraussetzung gilt für alle Ausbildungen, nicht nur Fernunterricht),
- die zeitliche Gestaltung des Fernstudiums nicht Ihnen allein überlassen ist (Sie also z.B. die 600 Stunden auch über länger als ein Semester strecken könnten) und
- regelmäßige Leistungskontrollen, Präsenzveranstaltungen u. ä. stattfinden (Vergleichbarkeit mit einer herkömmlichen Ausbildung).
Sie sollten dies unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen direkt bei Ihrem zuständigen RV-Träger prüfen lassen.
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