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Halbwaisenrente bei Teilzeitausbildung - Online-Abitur

von Anja11.03.2023 | 18:15
151 Ansichten
1 Antworten

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Guten Tag, seit einiger Zeit mache ich einen „Online-Kurs“ um nach 3-4 Jahren meine Abitursprüfung abzulegen. Offiziell werden für diesen Kurs 12-16 Stunden angegeben. Darin sind keine Nacharbeiten bzw. Hausaufgaben enthalten. Mit Nacharbeiten und Überprüfungsaufgaben kommt man wöchentlich über 31 Stunden. Die Onlineschule sagt, dass sie die Mehrstunden nicht bestätigen kann - sie seien ja nicht dabei und überprüfen die Aufgaben nicht. Nach §§48 Abs. 4 Nr 2 a SGB VI u. 67 Abs. 3 Nr 2a SGB VII sollte die niedrige offizielle Stundenzahl doch eigentlich nicht dem Anspruch auf Hailbwaisenrente entgegenstehen. Ist das richtig? Mit freundlichen Grüßen, Anja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.03.2023 | 10:32

Hallo Anja,

bezüglich dieser Frage kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums leider nicht wirklich weiterhelfen. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass für die erforderlichen „mehr als 20 Zeitstunden wöchentlich“ neben der eigentlichen Ausbildungszeit auch die objektiv erforderliche häusliche Vorbereitungszeit und der Zeitaufwand für die Wege zur Ausbildungsstätte zu berücksichtigen sind. Maßgebend sind hier letztlich die Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls.

Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, den Sachverhalt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vorzubringen und dessen Entscheidung abzuwarten. Sollte der Rentenversicherungsträger keine häusliche Vorbereitungszeit anerkennen, haben Sie die Möglichkeit, hiergegen mittels Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht vorzugehen.

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