Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anja,
bezüglich dieser Frage kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums leider nicht wirklich weiterhelfen. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass für die erforderlichen „mehr als 20 Zeitstunden wöchentlich“ neben der eigentlichen Ausbildungszeit auch die objektiv erforderliche häusliche Vorbereitungszeit und der Zeitaufwand für die Wege zur Ausbildungsstätte zu berücksichtigen sind. Maßgebend sind hier letztlich die Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls.
Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, den Sachverhalt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vorzubringen und dessen Entscheidung abzuwarten. Sollte der Rentenversicherungsträger keine häusliche Vorbereitungszeit anerkennen, haben Sie die Möglichkeit, hiergegen mittels Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht vorzugehen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.