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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Verdienst über Freibetrag

von Kaja27.03.2012 | 23:25
8378 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bekomme derzeit 245 € Halbwaisenrente und habe noch bis 31.8. Anspruch auf Halbwaisenrente. Ab Mai werde ich ca. 1000 € netto verdienen. Nun habe ich versucht zu rechnen, was mir an Halbwaisenrente gekürzt wird: - 1000 € brutto, davon 40% abgezogen = 600 €. -Freibetrag liegt bei 483,47€ also bin ich 116,53€ darüber. - deswegen werden 40% abgezogen = Abzug von 46,61€ - derzeitge Rente: 245 - neue Endsumme: 245 € - 46,61 € = 198,39 € ist das korrekt? Oder muss ich das Gehalt anteilsmäßig rechnen, da ich nur noch bis 31.8. Rentenanspruch habe? Wäre super, wenn mir ein Fachmann helfen kann! Viele Grüße, Kaja

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.03.2012 | 08:48

Der Berechnung von "öha" ist nix hinzuzufügen.

Aber Sie haben die Modalitäten der komplexen Einkommensanrechnung insgesamt sehr gut verstanden und anschaulich zusammengetragen.

Die Nachfrage zu in der Vergangenheit erzielten Einkommen wurde gestellt, damit ermittelt werden kann ob Ihre Rente erstmals mit Einkommen zusammentrifft oder ob es sich um eine Einkommensänderung handelt.

Da Sie bisher schon Einkommen erzielten, auch wenn dieses unter dem Freibetrag lag, handelt es sich bei Ihnen um eine Einkommensänderung.

Das charmante bei Einkommensänderungen ist, dass diese jeweils erst zum 01.07. einen Jahres vom Rententräger berücksichtigt werden (Einkommensänderungen von mehr als 10% zu Gunsten des Rentenbeziehers werden auf Antrag auch früher berücksichtigt)

Experten-Antwortam 28.03.2012 | 13:25

Kaja,

Einkommensänderung IMMER anzeigen.

Ist aus zwei Gründen wichtig.

1) wenn das Einkommen höher wird und Ihnen weniger rente zusteht, dann wird das zeitkritisch vom Rentenversicherungsträger umgesetzt. Große Überzahlungen und unangenehme Rückforderungen werden vermieden.

2) wenn das Einkommen geringer wird, bitte auch immer sofort anzeigen. Der Rentenversicherungsträger muss dann prüfen ob die Einkommensminderung derart groß ist, dass sie sofort berücksichtigt werden muss. Sollte dies der fall sein gibt´s sofort etwas mehr Rente weil sofort das gringere Einkommen angerechnet wird.

4 Antworten

öhaam 28.03.2012 | 07:42
fast richtig: Ihre HW-Bruttorente beträgt demnach 272 EUR. (PV-Betrag mit 1,95% angenommen) 1000 EUR brutto abzgl. 40% = 600 EUR Freibetrag bis 30.06.12: 17,6 x 27.47 EUR = 483,47 EUR fiktives Netto minus FB = 116,53 EUR davon anrechenbar: 40% = 46,61 EUR max. Brutto HW-Rente: 272 EUR abzgl.: 46,61 EUR = 225,39 EUR minus KV/PV-Beitrag: 202,51 EUR Netto-HW-Rente aber: Sie waren sehr gut in der Ermittlung! und: ab 01.07.2012 neuer aktueller Rentenwert von (voraussichtlich) 28,07 EUR, womit sich ab Juli folgende Rechnung ergibt: 1000 EUR brutto abzgl. 40% = 600 EUR Freibetrag ab 01.07.12: 17,6 x 27.47 EUR = 494,03 EUR fiktives Netto minus FB = 105,97 EUR davon anrechenbar: 40% = 42,39 EUR max. Brutto HW-Rente: 278 EUR abzgl.: 42,39 EUR = 235,61 EUR minus KV/PV-Beitrag: 211,70 EUR Netto-HW-Rente Ausgehend von 1000 EUR Brutto-Verdienst! Wichtig wäre noch, ob Sie bisher schon zählbares Einkommen hatten oder ob ein solches nun erstmals hinzutritt?!
Kajaam 28.03.2012 | 08:17
Danke für die Antwort! Ich hatte bisher schon Einkommen, dies lag bei ca. 600 brutto, so dass ich unter dem Freibetrag blieb! Warum ist dies wichtig? Viele Grüße, Kaja
Kajaam 28.03.2012 | 09:39
Okay. Bedeutet dies also, dass ich die Einkommensänderung nicht melden muss? Sorry wegen der vielen Nachfragen, aber bevor ich letztendlich im August wieder Geld zurückzahlen muss, weil ich etwas vergessen habe bzw. nicht gemeldet habe, frage ich lieber nach :)
öhaam 28.03.2012 | 12:50
@Experte: vielen Dank für die Blumen - dann Wissen die Mitarbeiter vom kommunalen Versicherungsamt ja doch was - und man muss nicht immer Kundenverkehr bei den A+B-Stellen generieren! @Kaja: jede Änderung der Verhältnisse ist umgehend (ohne schuldhaftes Zögern) beim zuständigen Träger anzuzeigen - steht so (ähnlich) in Ihrem Bewilligungsbescheid - die angezeigte Änderung wirkt sich eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus - vgl. Erläuterung von @Experte!
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