Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDer Berechnung von "öha" ist nix hinzuzufügen.
Aber Sie haben die Modalitäten der komplexen Einkommensanrechnung insgesamt sehr gut verstanden und anschaulich zusammengetragen.
Die Nachfrage zu in der Vergangenheit erzielten Einkommen wurde gestellt, damit ermittelt werden kann ob Ihre Rente erstmals mit Einkommen zusammentrifft oder ob es sich um eine Einkommensänderung handelt.
Da Sie bisher schon Einkommen erzielten, auch wenn dieses unter dem Freibetrag lag, handelt es sich bei Ihnen um eine Einkommensänderung.
Das charmante bei Einkommensänderungen ist, dass diese jeweils erst zum 01.07. einen Jahres vom Rententräger berücksichtigt werden (Einkommensänderungen von mehr als 10% zu Gunsten des Rentenbeziehers werden auf Antrag auch früher berücksichtigt)
Kaja,
Einkommensänderung IMMER anzeigen.
Ist aus zwei Gründen wichtig.
1) wenn das Einkommen höher wird und Ihnen weniger rente zusteht, dann wird das zeitkritisch vom Rentenversicherungsträger umgesetzt. Große Überzahlungen und unangenehme Rückforderungen werden vermieden.
2) wenn das Einkommen geringer wird, bitte auch immer sofort anzeigen. Der Rentenversicherungsträger muss dann prüfen ob die Einkommensminderung derart groß ist, dass sie sofort berücksichtigt werden muss. Sollte dies der fall sein gibt´s sofort etwas mehr Rente weil sofort das gringere Einkommen angerechnet wird.
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