Hallo Ratlose,
Waisenrenten werden regelmäßig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Die Waise kann diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn und solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Ein Anspruch über das 27. Lebensjahr hinaus besteht nicht. Ein Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht nur, wenn bis dahin eine Ausbildung ausgeübt wird. Wenn die Ausbildung vorher endet und ein neuer Ausbildungsabschnitt erst nach dem 27. Geburtstag begonnen wird, endet die Waisenrente vor Vollendung des 27. Lebensjahres.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung