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Experten-Antwort

Halbwaisenrente EInkommensanrechnung

von Dennis06.03.2017 | 16:54
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7 Antworten

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Hallo auf Ihrer Website steht "Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015.". Dennoch habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Vorraussetzungen für die Gewährung der Rente nicht mehr gegeben seien und die Zahlungen somit mit Ablauf des Monats März entfallen würden. Da mein Vater jedoch keineswegs von den Toten auferstanden ist, ich das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht oder gar vollendet habe und mein Semester erst mit dem Ende des Monats April endet, frage ich mich wie ich den Brief zu deuten habe. Ich dachte erst es läge an meinem Job zur Finanzierung des Studiums, aber diesen habe ich guten Gewissens aufgrund der Angaben auf Ihrer Website angenommen. Viele Grüße Dennis

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.03.2017 | 17:28

Hallo Dennis,

haben Sie die Hochschulausbildung bereits abgeschlossen (Prüfung)?

Experten-Antwortam 07.03.2017 | 17:36

Hallo Dennis,

Sie können sich direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung setzen (Telefonnummer müsste auf dem Schreiben stehen).

5 Antworten

Malteam 06.03.2017 | 18:47
da ist normal. die waisenrente endet nicht mit dem Ende des letzten Tages, sondern mit der Abschlussprüfung. Abschlussprüfung ist nicht zwangsläufig der letzte Monat im Semester. Daher wird das Ende der Waisenrente regelmäßig um einen Monat vorverlegt. Ist jetzt die Regelstudienzeit abgelaufen? Oder ist das Datum der Abschlussprüfung/Verteidigung der Bachelor-/Masterarbeit bekannt?
Dennisam 06.03.2017 | 19:07
Ich befinde mich bis ende April noch im ersten Semester. Oder bedeutet "mit Ablauf des Monats März" dass für April ende März noch gezahlt wird und ich ganz regulär die neue Studienbescheinigung einreichen muss. Vielen Dank für die schnelle Hilfe :)
W*lfgangam 06.03.2017 | 20:43
Zitat von Dennis anzeigen
Hallo Dennis, kann es sein, das Sie zwischenzeitlich das 18. Lbj. vollendet haben, die Halbwaisenrente deswegen (erst mal) turnusmäßig wegfällt? Oder die letzte Bescheinigung zum Studium endet, dieses/die Ausbildung nur bis dahin bescheinigt wurde? Dann wäre ein Weiterzahlungsantrag für die Waisenrente erforderlich. Andernfalls legen Sie der DRV von der Uni eine Bescheinigung vor, wann das Studium voraussichtlich endet - jährliche Nachfragen werden folgen, die Sie mit entsprechender Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende zur Weiterzahlung der Waisenrente bis max. Alter 27 erreichen. Studienabbrecher 'vergessen' schon mal eine Mitteilung an die DRV zu machen, deswegen auch neue Ausbildungsbescheinigungen/das Studium läuft noch, angefordert werden. Und in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt kann man mit der Rückfrage der DRV mehr anfangen/den Inhalt/worum geht es wirklich deuten und auflösen. Gruß w.
Christaam 07.03.2017 | 09:39
Hallo Dennis, die Semester dauern doch für gewöhnlich von Oktober bis März und von April bis September. Sie müssen dann einfach eine neue Studienbescheinigung einreichen.
Dennisam 07.03.2017 | 12:37
Für gewöhnlich ja. Bei mir geht es aber von Anfang November bis Ende April. Das war aber bei der von mir zu Beginn des Semesters eingereichten Studienbescheinigung auch ersichtlich. Ich habe einen Fachrichtungswechsel hinter mir und mir wurde sogar ein paar monate Übergangsgeld /rente gezahlt. Also ist der Rentenstelle auch durchaus bewusst, dass ich mich im ersten Semester befinde (steht ja auch so in derStudienbescheinigung) und dass ich natürlich auch noch weiter studiere.
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