Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIhre Rechnung stimmt ! Der Rentenversicherungsträger ermittelt (per Gesetz) zunächst aus Ihrem Bruttoeinkommen ein „Nettoeinkommen“ –durch den Abzug von Pauschalwerten (z.B. für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung). Dieser Pauschalsatz beträgt beim Arbeitsentgelt
40 %. Das dann erst feststehende fiktive Nettoeinkommen wird mit dem Freibetrag (ab dem 01.07.2012 ein fiktives Netto in Höhe von monatlich 741,05 Euro) verglichen. Der darüber hinaus gehende Betrag wird dann erst gekürzt (aber nur zu 40 %). Sie können sich das Ganze von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auch schriftlich bestätigen lassen.
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