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Experten-Antwort

Halbwaisenrente für Stiefkinder

von Stefanie Wünsch08.07.2012 | 17:06
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5 Antworten

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Hallo,ich habe für meine 3 Kinder Halbwaisenrente beantragt(mein Mann starb im März diesen Jahres)und auch bewilligt bekommen.2 der Kinder sind aus erster Ehe,leben aber im Haushalt von mir und meinem verstorbenen Mann.Für beide bekomme ich auch Unterhalt vom leiblichen Vater der Kinder.Nun meine Frage,ist das korrekt so?Weil die bewilligte Halbwaisenrente für alle 3 Kinder gleich hoch ist.Beim Antrag stellen half mir die Rentenberatungsstelle,dort wurde nicht danach gefragt und ich finde auch nichts dazu im Antrag,bzw.Bescheid.Nicht das ich da irgendwas falsch gemacht habe und nachher zurück zahlen muss.Danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Waisenrentenberechtigt sind nach § 48 Abs. 3 Nr. 1 SGB 6 die Stiefkinder die zum Zeitpunkt des Todes in den Haushalt des verstorbenen Versicherten aufgenommen waren. Die jetzige Unterhaltszahlung des leiblichen Vaters hat daher keinen Einfluss auf den Waisenrentenanspruch und wird auch nicht als Einkommen angerechnet.

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4 Antworten

Stefanie Wünscham 08.07.2012 | 17:17
Danke ,aber das beantwortet leider nicht meine Frage! Ist es richtig das die beiden Stiefkinder Halbwaisenrente und gleichzeitig Unterhalt von ihrem leiblichen Vater bekommen?Oder wird da irgendwas angerechnet,gekürzt,oder wie auch immer????
-/-am 08.07.2012 | 17:10
§ 48 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI
Claire Grubeam 08.07.2012 | 18:25
Sie haben unabhängig vom Unterhalt Anspruch auf die Rente wegen Todes für die Stiefkinder des Verstorbenen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Stefanie Wünscham 09.07.2012 | 07:56
Vielen Dank,dann weiß ich nun Bescheid und muss mir keine Sorgen machen. LG Stefanie
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