Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Halbwaisenrente im Ausland

von grit28.11.2007 | 10:19
2840 Ansichten
4 Antworten
Hi, folgendes Problem: Mein Mann ist vor kurzen verstorben. Er war Deutscher Staatsbuerger und lebte mit mir in Suedafrika. Ich hab die Suedafrikanische Staatsbuergerschaft. Kann ich fuer unser gemeinsamens Kind in Deutschland Halbwaisenrente beantragen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.01.2008 | 13:41

Hallo, Tanja,

Berufsausbildung im Sinne des § 48 SGB VI kann jedoch bis zur Dauer von 12 Monaten je Fremdsprache auch vorliegen, wenn sich die Waise nicht in einem tatsächlichen ausländischen Ausbildungsverhältnis befindet, sondern der Auslandsaufenthalt der Verbesserung der Sprachkenntnisse dient.

Voraussetzung für die Anerkennung als Ausbildung ist in diesen Fällen,

- dass ein Beruf angestrebt wird, dessen Ausübung umfassende Kenntnisse fremder Sprachen erfordert, die außer durch theoretischen Sprachunterricht auch durch praktischen Gebrauch der Umgangssprache erworben werden müssen (z.B. Dolmetscher, Fremdsprachenlehrer oder Auslandskorrespondenten) und

- bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten auch theoretische Sprachausbildung stattfindet.

In Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts werden unterschiedliche Anforderungen an die Intensität des Spracherwerbs gestellt:

Auslandsaufenthalt bis zu sechs Monaten

Die Zeit des Auslandsaufenthaltes zur Fremdsprachen-Ausbildung ist bis zur Dauer von sechs Monaten auch dann Berufsausbildung, wenn während des Auslandsaufenthaltes die Sprache nur praktisch geübt, von einer zusätzlichen theoretischen Ausbildung (z. B. durch den Besuch einer ausländischen Universität oder Sprachenschule) aber abgesehen wird.

Auslandsaufenthalt bis zu zwölf Monaten

Ein Auslandsaufenthalt zur Fremdsprachen-Ausbildung kann für jede einzelne Sprache bis zur Dauer von zwölf Monaten (beginnend mit der Vollendung des 18. Lebensjahres) als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn neben der praktischen Übung der Sprache auch eine theoretische Ausbildung betrieben wird (z. B. Besuch einer ausländischen Universität oder Sprachenschule). Die theoretische Ausbildung im Ausland darf jedoch nicht so gering sein, dass sie praktisch bedeutungslos ist.

Die Teilnahme an dem berufsbezogenen Praktikum stellt dagegen keine Schul- oder Berufsausbildung im Sinne des § 48 Abs. 4 SGB VI dar.

Bevor Sie ins Ausland gehen, setzen Sie sich am besten rechtzeitig mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung, um u.a. notwendige Unterlagen zu erfragen.

3 Antworten

Markusam 28.11.2007 | 13:39
Hallo, grundsätzlich schon, falls der Verstorbene die 60 monatige Wartezeit (allgemeine Wartezeit) erfüllt hatte. Bei der Rentenhöhe könnte sich eine Minderung ergeben, falls das Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ansonsten gelten die üblichen Voraussetzungen (vor 18. Lebensjahr oder in Ausbildung) für die Waise wie in Deutschland. MfG Markus
Schadeam 29.11.2007 | 09:56
ergänzend zu Markus noch der Hinweis, dass für Sie unter Umständen auch eine Witwenrente möglich wäre. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen natürlich noch näher geprüft werden.
Tanjaam 03.01.2008 | 14:59
hallo, ich erhalte momentan Halbwaisenrente. Folgendes Problem: ich habe vor, nach meinem Grundstudium zur Fremsaprachenassistentin ins Ausland zu gehen. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich die Kosten für die Universität im Ausland aufbringen kann, habe ich mir überlegt eigenhändig im ausland ein Praktikum zu absolvieren. Meine Frage ist jetzt: Bin ich trotzdem noch berechtigt Halbwaisenrente zu erhalten, wenn dieses Praktikum zwar nicht im Rahmen meiner schulischen Ausbildung ist, sonder im Interesse meiner persönlichen Berufsweiterbildung? Vielen Dank für eine Antwort Gruß Tanja
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026