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Experten-Antwort

Halbwaisenrente im Referendariat bis Vollendung 27?

von Referendar12306.12.2022 | 16:22
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6 Antworten

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Hallo! Gern würde ich wissen, ob man die Halbwaisenrente im Referendariat nur bis zum 27. Geburtstag bekommt oder bist zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

So und nun noch eine "offizielle" Antwort von uns:

Ein Lebensalter wird im rechtlichen Sinne vollendet mit dem Ende des Tages vor dem Tag, der mit Tag/Monat dem Tag/Monat der Geburt entspricht (üblicherweise als "Geburtstag" bezeichnet ;-). Das 27 Lebensjahr wird also vollendet am Tag vor dem 27. Geburtstag und zwar um 24.00 Uhr.

Maßgebend ist hier § 188 Abs. 2 2. Halbsatz BGB i.V.m. § 187 Abs. 2 S. 2 BGB:

"§ 188

...

(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht."

und

"§ 187

...(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters."

Also: Der Beginn der Berechnung eines Lebensalters ist der Tag der Geburt, also umfasst ein Lebensjahr immer den Zeitraum vom Geburtstag bis zum Tag vor dem Geburtstag.

Wie schon gesagt wurde, werden Renten immer für den vollen Monat gezahlt - dabei kommt es also darauf an, in welchen Monat der Vortag des Geburtstages fällt:

27. Geburtstag am 01.10. >> Vollendung des 27. Lebensjahres am 30.09. >> Rente entfällt mit dem 30.09.

27. Geburtstag am 02.10. >> Vollendung des 27. Lebensjahres am 01.10. >> Rente entfällt mit dem 31.10.

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5 Antworten

Rechneram 06.12.2022 | 17:13
...das ist das gleiche: Welches Lebensjahr hatten Sie denn an Ihrem 1.Geburtstag vollendet? ... genau: das erste. ....und am 27. Geburtstag vollenden Sie das 27. Lebensjahr. Mathelehrer werden Sie hoffentlich nicht. ;-)
Rechneram 06.12.2022 | 17:17
Hallo! Gern würde ich wissen, ob man die Halbwaisenrente im Referendariat nur bis zum 27. Geburtstag bekommt oder bist zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Vielen Dank
...das ist das gleiche: Welches Lebensjahr hatten Sie denn an Ihrem 1.Geburtstag vollendet? ... genau: das erste. ....und am 27. Geburtstag vollenden Sie das 27. Lebensjahr. Mathelehrer werden Sie hoffentlich nicht. ;-)
Es wird natürlich immer der volle Monat gezahlt, falls die Frage darauf abzielt.
W°lfgangam 06.12.2022 | 20:17
Hallo Referendar123, es gilt hier das Monatsprinzip für die Zahlung der Rente = im Monat die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt = Zahlung für den ganzen Monat. >"Gern würde ich wissen, ob man die Halbwaisenrente im Referendariat nur bis zum 27. Geburtstag bekommt oder bist zur Vollendung des 27. Lebensjahrs." ...geht es da rechnerisch etwa nur um einen Tag mehr/weniger - rein zeitlich gesehen? ;-) Akademisch gesehen: Geburtstag am 01. eines Monats, Rentenzahlung endet am Tag im Vormonat = Vollendung des Lebensalters. Gruß w.
Experte/inam 07.12.2022 | 05:28
Aber das ist doch das selbe?
Jonnyam 07.12.2022 | 10:09
Das ist – wie @Rechner meint – weder das gleiche noch – wie @Experte/in meint – dasselbe. Der Geburtstag ist, wie es das Wort schon sagt, „der Tag der Geburt“. Die erste Wiederkehr des Geburtstages wird langläufig auch mit „1 Jahr alt“ beschrieben. Ein Blick ins Gesetz verschafft ungeahnte Kenntnisse. Das Wort „Geburtstag“ findet man nur in § 2 Aufbau der Versicherungsnummer der Verordnung über die Versicherungsnummer ….VKVV in dem tatsächlich der Tag der Geburt gemeint ist.. Im sämtlichen Büchern des Sozialgesetzbuchs sucht man nach „Geburtstag“ vergeblich. Dort wird ausschließlich von „Vollendung des x. Lebensjahres“ gesprochen. So auch in § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB VI, in dem es heißt: „b) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn..“
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