So und nun noch eine "offizielle" Antwort von uns:
Ein Lebensalter wird im rechtlichen Sinne vollendet mit dem Ende des Tages vor dem Tag, der mit Tag/Monat dem Tag/Monat der Geburt entspricht (üblicherweise als "Geburtstag" bezeichnet ;-). Das 27 Lebensjahr wird also vollendet am Tag vor dem 27. Geburtstag und zwar um 24.00 Uhr.
Maßgebend ist hier § 188 Abs. 2 2. Halbsatz BGB i.V.m. § 187 Abs. 2 S. 2 BGB:
"§ 188
...
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht."
und
"§ 187
...(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters."
Also: Der Beginn der Berechnung eines Lebensalters ist der Tag der Geburt, also umfasst ein Lebensjahr immer den Zeitraum vom Geburtstag bis zum Tag vor dem Geburtstag.
Wie schon gesagt wurde, werden Renten immer für den vollen Monat gezahlt - dabei kommt es also darauf an, in welchen Monat der Vortag des Geburtstages fällt:
27. Geburtstag am 01.10. >> Vollendung des 27. Lebensjahres am 30.09. >> Rente entfällt mit dem 30.09.
27. Geburtstag am 02.10. >> Vollendung des 27. Lebensjahres am 01.10. >> Rente entfällt mit dem 31.10.