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Experten-Antwort

Halbwaisenrente im Urlaubssemester

von Benny27.08.2015 | 12:11
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin eingeschriebener Student und habe vor ein Urlaubssemester zu nehmen, um die Welt zu bereisen. Nun meine Frage: Da ich an der Uni weiterhin ja eingeschrieben bin habe ich doch weiterhin Anspruch auf Halbwaisenrente, obwohl ich mich ca. 3-4 Monate im Ausland an verschiedenen Orten aufhalten werde, oder? Vielen Dank für eure Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benny,

ein Anspruch auf Waisenrente setzt voraus, dass Sie pro Woche mehr als 20 Zeitstunden auch tatsächlich mit Ausbildug beschäftigt sind (das ist gesetzlich festgeschrieben in § 48 Absatz 4 Satz 2 SGB VI). Sofern Sie vom Studium beurlaubt werden, dann kann man erstmal davon ausgehen, dass Sie gerade nicht diesen tatsächlichen Aufwand haben - es sei denn, Sie weisen konkret nach, dass Sie trotz Beurlaubung weiter studieren.

Bei einer "Weltreise" haben Sie das ja aber nicht vor, sodass auch der Waisenrentenanspruch für diese Zeit entfällt. Bitte teilen Sie die Beurlaubung unbedingt rechtzeitig mit, um Überzahlungen zu vermeiden, die für Sie eine Rückzahlungspflicht bedeuten würden.

Einzige Ausnahme (wie "Upsala" schon richtig schrieb): Unterbrechungen bis zu 4 Monaten können für den Anspruch unschädlich sein. Dann müssten Sie aber konkret nachweisen, dass Sie außerhalb der 4 Monate regulär Vorlesungen besucht haben etc., und das dürfte nicht so einfach werden bei einer Beurlaubung für das komplette Semester...

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4 Antworten

Upsalaam 27.08.2015 | 12:40
Ein Urlaubssemester begründet keinen Anspruch auf Halbwaisenrente. Ein Auslandssemester hingegen schon. Sofern Sie ein Urlaubssemester einlegen werden und dieses auch von der Hochschule / Universität bewilligt wird - bitte dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitteilen. Sofern Ihr "Urlaubssemester" nicht länger als 4 Kalendermonate dauert und Sie umgehend dann wieder als ordentlicher Student immatrikuliert sind, ist es unter Umständen trotzdem möglich das Sie in dieser Zeit Halbaisenrente erhalten. Da ein Semester jedoch regelmäßig länger als 4 Monate dauert, dürften Sie in dieser Zeit keinen Anspruch haben.
_icham 27.08.2015 | 12:39
Beurlaubung während des Hochschulstudiums Wird ein Studierender - im Allgemeinen für ein Semester - zur Vorbereitung auf eine Prüfung oder wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland beurlaubt, kann Ausbildung i. S. des § 48 Abs. 4 SGB 6 bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Waise während des Urlaubssemesters ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend für die Vorbereitung auf die Fortsetzung oder die Wiederholung des bisherigen Unterrichtsstoffes oder für die Prüfung verwendet hat. Während der Beurlaubung muss somit eine irgendwie geartete "Schul- oder Berufsausbildung" i. S. des § 48 Abs. 4 SGB 6 vorgelegen haben. Eine waisenrentenschädliche Unterbrechung der Hochschulausbildung liegt jedoch dann vor, wenn sich die Waise wegen ihrer Mitarbeit im Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) für ein Semester beurlauben lässt (vgl. BSG-Urteil vom 15.10.1998, Az.: B 14 KG 14/97 R). also nein, wg. Welt bereisen besteht kein Anspruch auf Halbwaisenrente
Batrixam 27.08.2015 | 15:10
Nein, wenn Sie ein Urlaubssemester nehmen, um die Welt zu bereisen, haben Sie keinen Anspruch auf Halbwaisenrente. Die Ausbildung muss Zeit und Arbeitskraft überwiegend (heißt mehr als 20h in der Woche) in Anspruch nehmen. Das ist bei einer Weltreise nicht der Fall.
Reneam 01.10.2015 | 14:52
Hallo, wie sieht es mit der Krankenversicherung im Urlaubssemester aus?`Muss man dann die 78€ selber zahlen?
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