Hallo,
bislang war Ihre Einkommen so gering (400,- Euro), dass Ihre Halbwaisenrente in voller Höhe weitergezahlt wurde, weil der Freibetrag nicht überschritten wurde. Wenn Ihre Ausbildungsvergütung nun höher ist als 400,- Euro, wirkt sich diese Einkommenserhöhung nicht sofort aus. Zunächst wird nämlich nicht Ihr aktuelles (höheres) Einkommen für die Einkommensanrechnung zugrunde gelegt wird, sondern weiterhin das Einkommen, dass Sie schon im Vorjahr (2011) erzielt haben. Erst zum 01.07.2013 wird das Einkommen berücksichtigt, das Sie im Jahr 2012 (inklusive evtl. Erhöhungen) durchschnittlich erzielt haben.
Nochmals zum Berechnungsweg:
Aus Ihrem Bruttoeinkommen wird ein Nettoeinkommen errechnet wird, indem pauschal 40 % abgezogen werden. Von dem so errechneten Einkommen wird zunächst der Freibetrag abgezogen. Der dann noch verbleibende Betrag wird zu 40 % auf Ihre Halbwaisenrente angerechnet.