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Halbwaisenrente - Master

von Markus25.03.2009 | 13:48
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3 Antworten

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Hallo, ich beabsichtige nach meinem Bachelor ein Master-Studium anzufangen und habe hierfür auch schon die Zusage für die Weiterzahlung meiner Rente bekommen. Nun würde ich gern wissen, ob ich frei zwischen 1 und 2 jährigen Master-Studiengängen entscheiden darf? Die Regelstudienzeit meines Bachelors beträgt 4 Jahre. Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass 5 Jahre das Maximum sind und mich somit theoretisch für den einjährigen Master entscheiden muss. Stimmt das? Wie verhält es sich mit Distance-Learning? Werden diese genauso anerkannt wie Direktstudiengänge? Vielen Dank MfG Markus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Markus,

für die Weiterzahlung einer Waisenrente über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres ist für die gesetzliche Rentenversicherung lediglich die Absolvierung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung maßgeblich.

Ob besondere Formen von schulischer Ausbildung die Voraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente erfüllen ist im Einzelfall zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

2 Antworten

Bartham 25.03.2009 | 14:10
Am besten Sie erkundigen sich wo und wie Sie bis zur Rente zur Schule gehen können. Die Zeiten wo man Jahrelang zur Schule gehen kann und dann gleich in die Rente sind vorbei. Jetzt muss man was tun.
Schüleram 25.03.2009 | 15:01
Anspruch auf Waisenrente besteht solange Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wurde die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen verlängert sich der Anspruch um die Dauer der des Dienstes über das 27. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zeit- und Arbeitskraft durch die Schulausbildung überwiegend in Anspruch genommen wird. Auch bei einem Fernstudium.
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