Hallo Benjamin,
aufgrund der Änderungen des § 97 SGB VI durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG), findet ab dem 01.07.2015 bei Waisenrenten an über 18 Jahre alte Waisen keine Einkommensanrechnung mehr statt. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen ab 01.07.2015 immer in voller Höhe gezahlt werden. Eine Mitteilung ist daher nicht erforderlich.