Hallo LukeRgBg,
die sechs Wochen Ferien sind in der Tat rentenunschädlich, die Halbwaisenrente wird auch für diesen Zwischenzeitraum gezahlt. Je nach Vorgehensweise kann es aber sein, dass erst bei Nachweis des tatsächlichen Ausbildungsantritts am 01.09. die Rente für diesen Zeitraum nachgezahlt wird. Legen Sie bitte auf jeden Fall schon vorab den neuen Ausbildungsvertrag Ihrem Rentenversicherungsträger vor, die Sachbearbeitung wird Ihnen die weiteren Schritte dann mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung