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Experten-Antwort

Halbwaisenrente mit schulunterbrechung ?

von LukeRgBg09.04.2025 | 00:08
181 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin Luke 22 Jahre alt , Ich wohne in Regensburg und mache seit einem halben Jahr die Ausbildung zum Schreiner/Tischler (Berufsgrundschuljahr) in der Städtischen Berufsschule in Regensburg und bekomme daher seit September 2024 Halbweisenrente nun habe ich gemerkt das die Ausbildung nichts für mich ist ich werde die Ausbildung abbrechen wenn die Sommerferien Beginnen quasi wenn das erste Jahr endet höre ich auf mit der Ausbildung ( Die Sommerferien sind 6 Wochen vom 01.08.2025-15.09.2025) Und Ich werde am 01.09.2025 eine neue Ausbildung anfangen allerdings als etwas ganz neues als Kaufmann für Büromanagement und meine Frage ist jetzt bekomme ich vom Zeitraum wo die Sommerferien sind bis zum Beginn meiner neuen Ausbildung noch Halbweisenrente oder muss ich dann in der neuen Ausbildung die die 1 Monat später beginnt einen neuen rentenantrag stellen ? Und in den Sommerferien bekomme ich kein Geld (weil ich ja die alte Ausbildung abbrechen werde) und dann quasi 1 Monat lang arbeitslos bin . Vielen Dank für ihre Zeit und Antwort ich freue mich sehr Hilfe zu bekommen .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LukeRgBg,

 

die sechs Wochen Ferien sind in der Tat rentenunschädlich, die Halbwaisenrente wird auch für diesen Zwischenzeitraum gezahlt. Je nach Vorgehensweise kann es aber sein, dass erst bei Nachweis des tatsächlichen Ausbildungsantritts am 01.09. die Rente für diesen Zeitraum nachgezahlt wird. Legen Sie bitte auf jeden Fall schon vorab den neuen Ausbildungsvertrag Ihrem Rentenversicherungsträger vor, die Sachbearbeitung wird Ihnen die weiteren Schritte dann mitteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Renteam 09.04.2025 | 04:20
Der erste Weg ist natürlich dies Ihrem Rententräger mitzuteilen. Da die Unterbrechung weniger als 4 Monate ist, gibts nahtlos Waisenrente weiter. Reichen Sie dazu die ganzen Bescheinigungen ein. Neuer Ausbildungsvetrag oder R0616 von der neuen Ausbildungsstätte ausgefüllt und unterschrieben. Es kann sein, dass es zur kurzen Zahlungsunterbrechung kommt, da man das auch technisch in Bescheide umsetzen muss, aber die Zahlung wird dann nachgezahlt.
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