Hallo Mara,
es ist richtig, dass Sie bei einer neuen, komplett anderen Ausbildung bzw. Studienrichtung auch wieder Anspruch auf Waisenrente haben (anders wäre es z.B. bei einem Zusatzstudium in der gleichen Fachrichtung eines bereits abgeschlossenen Studiums).
Bitte informieren Sie Ihren Rententräger aber unbedingt über den Abbruch des vorherigen Studiums, da ggf. zwischenzeitlich der Anspruch entfallen sein könnte, sofern die Lücke größer als 4 Kalendermonate ist.