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Halbwaisenrente nach Abbruch/ Wechsel des Studiums?

von Mara28.08.2015 | 16:19
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Hallo, Ich bin 23 und beziehe seit Mitte diesen Jahres Halbwaisenrente. Ich habe nicht den "typischen" lueckenlosen Lebenslauf, und wollte jetzt mal nachfragen, ob ich in Thema Halbwaisenrente auf der sicheren Seite stehe: Ich habe bereits ein abgebrochenes Studium von drei Semestern (das war vor den Zahlungen), und eine abgeschlossene Ausbildung hinter mir. Jetzt habe ich wieder ein Studium angefangen, jedoch habe ich mich nach dem ersten Semester dazu entschlossen auch dieses abzubrechen und ab dem Wintersemester etwas komplett anderes zu studieren. Bisher habe ich gehoert, dass man bis 27 ein Recht auf Halbwaisenrente hat, egal ob es die erste oder zehnte Ausbildung ist. Ich wollte mich aber doch nochmal absichern und fragen ob das ggf. Probleme macht? Ueber eine Antwort waere ich sehr dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mara,

es ist richtig, dass Sie bei einer neuen, komplett anderen Ausbildung bzw. Studienrichtung auch wieder Anspruch auf Waisenrente haben (anders wäre es z.B. bei einem Zusatzstudium in der gleichen Fachrichtung eines bereits abgeschlossenen Studiums).

Bitte informieren Sie Ihren Rententräger aber unbedingt über den Abbruch des vorherigen Studiums, da ggf. zwischenzeitlich der Anspruch entfallen sein könnte, sofern die Lücke größer als 4 Kalendermonate ist.

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