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Halbwaisenrente Studium

von Serena30.03.2007 | 13:06
1984 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Ich habe während meines Studiums Halbwaisenrente erhalten. Zum 31.03.2007 werde ich exmatrikuliert, ging also davon aus, dass ich bis dahin ja noch offiziell Studentin bin und meine Halbwaisenrente weiterhin bekomme. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht das Datum der Exmatrikulation wertet, sondern das Abgabedatum meiner Diplomarbeit (Ende Januar) und ich soll die Rentenbeträge für Februar und März 2007 zurückzahlen. Ich habe aber noch keinen Job und war, wie gesagt, im Februar/März 2007 noch als Student an der Uni eingeschrieben. Mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Recht wurde von der Deutschen- Rentenversicherung Bund richtig angewendet. Es zählt für die Beendigung des Anspruches tatsächlich das Abgabedatum der Diplomarbeit und nicht die Exmatrikulation.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Stellen Sie bzw. Ihre Tochter umgehend einen entsprechenden Antrag auf Halbwaisenrente.

Gemäß § 99 Absatz 2 SGB VI (Sozialgesetzbuch, 6.Buch) wird die Hinterbliebenenrente rückwirkend bewilligt, sobald der Antrag innerhalb eines Jahres nach Tod beantragt wird.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Bartam 30.03.2007 | 13:37
Die Entscheidung dürfte in Ordnung gehen. Etwas klarer wird das wenn man sich vor Augen führt, dass man die Rente nicht wegen des Studentenstatus, sondern während des tatsächlichen Studiums erhält. Und mit dem studieren ist nunmal grundsätzlich mit der Abgabe der Diplomarbeit bzw. deren Verteidigung Schluss.
Ilona Kösteram 07.04.2007 | 18:24
Meine Tochter hat per Gerichtsbescheid erst 9 Monate später, also am 18. März vom Tod des Vaters erfahren. Die Witwe hatte versäumt, dies an die Tochter mitzuteilen. Kann man im nachhinein als Studentin Halbwaisenrente beantragen? Oder ist diese Unterstützung futsch? Kann man die 2. Ehefrau zur Rechenschaft ziehen? Wer kann mir da bitte helfen?
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