Das Recht wurde von der Deutschen- Rentenversicherung Bund richtig angewendet. Es zählt für die Beendigung des Anspruches tatsächlich das Abgabedatum der Diplomarbeit und nicht die Exmatrikulation.
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Das Recht wurde von der Deutschen- Rentenversicherung Bund richtig angewendet. Es zählt für die Beendigung des Anspruches tatsächlich das Abgabedatum der Diplomarbeit und nicht die Exmatrikulation.
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Gemäß § 99 Absatz 2 SGB VI (Sozialgesetzbuch, 6.Buch) wird die Hinterbliebenenrente rückwirkend bewilligt, sobald der Antrag innerhalb eines Jahres nach Tod beantragt wird.
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