Hallo Pauline,
sofern Sie im März kommenden Jahres nicht bereits das 27. Lebensjahr vollendet haben, kommt die Weiterzahlung der Halbwaisenrente im angegebenen Überbrückungszeitraum in Frage. Hierzu sollten Sie den beabsichtigten weiteren Ausbildungsgang ca. 2 Monate vor dem Zeitpunkt der letzten Befristung (vermutlich 10/2023) mitteilen.
Ihr Rentenversicherungsträger wird dann die Weiterzahlung prüfen. Grundvoraussetzung für die Weiterzahlung ist ein ernsthafter Wille der Waise, die Ausbildung fortsetzen zu wollen. Dies zeigt sich zum Beispiel durch ein frühzeitiges Bemühen, einen (neuen) Studienplatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung