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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und Au Pair Jahr

von Andrea S.13.05.2019 | 10:46
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3 Antworten

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Hallo, meine Tochter wird ab August ein Au Pair Jahr in den USA machen. Zur Zeit macht sie eine schulische Ausbildung zur Kaufmännischen Assistentin in Fachrichtung Fremdsprachen. Das Au Pair Jahr dient zur Vertiefung ihrer Sprachkenntnisse, da sie nach dem Jahr eine Ausbildung zur Dolmetscherin anstrebt. Meine Frage: Wie sieht es mit der Weiterzahlung ihrer Halbwaisenrente aus? Steht ihr diese in dem Au Pair Jahr zu? VG Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea S.,

eine Waisenrente an volljährige Waisen wird nur dann gezahlt, wenn sich die Waise in Schul- , Berufs- bzw. Hochschulausbildung befindet. Im Rahmen eines Au-Pair Aufenthaltes sollte explizit nachgewiesen werden, dass der Aufenthalt dazu dient, Sprachkenntnisse zu verbessern und intensivieren.

Hierzu ist allerdings die Voraussetzung, dass ein Beruf angestrebt wird, der intensive Sprachkenntnisse auch im Umgangssprachengebrauch erfordert. Hierzu sollte auch nachgewiesen werden, dass ein Berufswunsch z.B. zum Dolmetscher(in) besteht.

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2 Antworten

Kaiseram 13.05.2019 | 13:27
Daskommtdaraufanam 13.05.2019 | 14:12
Ich empfehle, einen Blick in die Ausbildungsordnung zu werfen. Sofern dort festgehalten ist, dass ein Praktikum für den vollwertigen Berufsabschluss erforderlich ist, ist eine Weiterzahlung der Waisenrente denkbar.
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