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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Melanie,
Voraussetzung für die Waisenrente ist, dass Sie mehr als 20 Stunden pro Woche für das Studium aufwenden. Solange dies trotz der Gewerbeanmeldung glaubhaft ist (also: Sie sind z.B. noch immatrikuliert, nehmen an Vorlesungen teil oder absolvieren Prüfungen, sie arbeiten nicht voll in dem Gewerbe etc.), sollte dies eigentlich kein Problem sein. Da es aber eben auf die Nachweislage ankommt, kann die Entscheidung nur der für Ihre Rentenzahlung zuständige RV-Träger treffen. Sie sollten dies dort persönlich klären.
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