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Halbwaisenrente und Nebenjob

von Matthias11.05.2007 | 13:18
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3 Antworten

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Hallo, ich beziehe Halbwaisenrente und möchte wissen, ob ich nun trotzdem auch noch einen Nebenjob haben darf. Leider habe ich in den Unterlagen zum Rentenbescheid nichts finden können. Danke im Vorraus

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 11.05.2007 | 13:46

Ja, Sie dürfen einen Nebenjob haben. Auf Waisenrenten an über 18-jährige Kinder werden jedoch eigene Einkünfte angerechnet. Ihre Rente wird aber nur gekürzt, wenn Ihr Einkommen einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Für die Waisenrenten liegt der Freibetrag bei monatlich 459,89 Euro (Ost 404,27 Euro).

Moderatoren-Antwortam 11.05.2007 | 15:09

Bei dem Betrag von 459,89 Euro handelt es sich um einen monatlichen Freibetrag. Die durchzuführende Einkommensanrechnung basiert primär auf dem im Vorjahr erzielten durchschnittlich monatlichen Erwerbseinkommen; ist ein Vorjahreserwerbseinkommen aber nicht vorhanden, ist das Erwerbseinkommen in seiner laufenden Höhe zugrunde zu legen. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn das laufende Erwerbseinkommen gegenüber dem Vorjahreserwerbseinkommen um wenigstens 10 % geringer ist. Angerechnet auf die Waisenrente wird jedoch nicht der Bruttobetrag dieses Einkommens, sondern ein durch Berücksichtigung eines Pauschalabzuges "bereinigtes" Einkommen. Das auf diese Weise ermittelte "Nettoeinkommen" wird schließlich, soweit es den bereits erwähnten Freibetrag übersteigt, zu 40 % auf die Waisenrente angerechnet. Die Aufnahme einer Beschäftigung kann dem zuständigen Rentenversicherungsträger zunächst formlos mitgeteilt werden.

1 Antworten

Matthiasam 11.05.2007 | 13:54
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Da ich über 18 Jahre alt bin heißt das für mich, dass ich monatlich 459,89 verdienen darf, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Gilt dieser Freibetrag nur monatlich oder werden die Einkünfte am Jahresende mit dem hochgerechneten Freibetrag abgeglichen? Ich frage deshalb, weil ich vor habe in den Semesterferien mehr oder weniger Vollzeit zu arbeiten. Somit würde ich (vorraussichtlich) in diesen Monaten mehr als 459,89 € verdienen jedoch aufs Jahr hochgerechnet unter dem Freibetrag liegen. Und wie muss ich diesen Semesterjob der DRB mitteilen?
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