Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sarah,
der Antwort von W*lfgang schließen wir uns an.
Bitte melden Sie Ihrem Rentenversicherungsträger als "Abschlussdatum" den Tag der letzten Prüfung, sofern dabei das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Falls das Prüfungsergebnis erst später bekanntgegeben wird, den Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Geben Sie dabei bitte auch die beiden noch zu absolvierenden Kurse an. Die Waisenrente wird im Übrigen bis zum Monatsende gezahlt und fällt erst mit Beginn des nächsten Monats weg.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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