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Halbwaisenrente von Berufsgenossenschaft

von Referendarin (Jura)21.03.2010 | 12:10
1742 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, während meines Studiums habe ich Halbwaisenrente von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (knapp 580 Euro) erhalten. Ab Oktober fängt mein Referendariat (Jura) in Bayern an. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt zurzeit 1046,52 € brutto im Monat. Meine Frage ist nun: Habe ich weiterhin Anspruch auf o.g. Halbwaisenrente? Zu Beachten ist, dass das Berufsbild des Volljuristen erstes und zweites Staatsexamen erfordert. Die bisherigen Recherchen führten zu keinem eindeutigen Ergebnis. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Referendarin (Jura)

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.03.2010 | 14:45

Bitte klären Sie diese Frage mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab; ein Anruf morgen früh, sollte das Problem klären können.

2 Antworten

Falsches Forumam 21.03.2010 | 13:36
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.Rentenansprüche der Berufsgenossenschaft müssen sie logischerweise mit der Berufsgenossenschaft klären,da diese Stelle Ihnen die Rente zahlt.Die gesetzliche Rentenversicherung kann natürlich keine Angaben zum Anspruch/Zahlungsweise machen. Ein Anruf morgen früh,und sie haben sofort eine Antwort.
M eieram 22.03.2010 | 12:26
Auch für die BG gelten die Vorschriften über die Einkommens-Anrechnung der § 18a ff SGB 4 !
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