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Halbwaisenrente während eines Berufsbegleitenden Studiums

von Snej30.04.2018 | 11:02
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Guten Tag, ich erhielt in den Jahren 2010 - 2013 eine Halbwaisenrente, während meiner Ausbildungszeit. Seit 2013 arbeitete ich nun in Vollzeit und erhalte natürlich keine HWR. Im Jahr 2015 entschied ich mich, ein berufsbegleitenden Studium anzufangen. Nun habe ich gestern den Hinweis bekommen, zu prüfen, ob ich nicht auch während dieses Studiums eine HWR erhalte. Ich bin aktuell 27 Jahre alt. Daher habe ich die Fragen. 1.) Bekomme ich tatsächlich noch eine HWR bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr? 2.) Bekomme ich diese "nur" für ein Jahr Rückwirkend, oder, da ich bereits schon einmal eine HWR erhalten habe, rückwirkend ab 2015? Vielen lieben Dank im Voraus! Gruß Snej

1 Antworten

-am 30.04.2018 | 11:34
Hallo Snej, Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. (Ausnahme: es wurde gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst geleistet) Ob tatsächlich ein Anspruch auf Waisenrente aufgrund eines berufsbegleitenden Studiums besteht, hängt aber auch davon ab, in welchem Umfang Sie Ihr Studium neben dem Beruf durchführen - die Ausbildung muss einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordern. Die Waisenrente kann rückwirkend längstens für 12 Monate vor der Antragstellung gezahlt werden.
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