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Experten-Antwort

Halbwaisenrente während freiwilligem Auslandspraktikum

von Schludel 28.02.2019 | 14:45
339 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, aktuell ist mein Plan, dass ich für ein freiwilliges und bezahltes Praktikum für ein halbes Jahr nach Japan gehe. Für das freiwillige Praktikum habe ich mir ein Urlaubssemester genommen. Ein freiwilliges Praktikum, das dem Studienziel dient, wird auch von der Uni unterstützt und bescheinigt. Besteht während des Urlaubssemesters/Praktikums auch ein Recht auf Halbwaisenrente? Vielen Dank für eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Empfiehlt eine Hochschule im Rahmen eines Studiums konkret ein Praktikum im In- oder Ausland oder wünscht sie konkret ein solches, ist dies als ein "Praktikum im Rahmen der Ausbildung" grundsätzlich anerkennungsfähig.

Die Praktikantenzeiten sind nur in dem Umfang Ausbildung im Sinne des § 48 Abs. 4 SGB VI, in dem sie tatsächlich zwingend vorgeschrieben sind beziehungsweise verlangt, gewünscht oder empfohlen werden. Werden auf "freiwilliger Basis" ein längeres oder sogar mehrere Praktika absolviert, kann für diese Zeiten eine Waisenrente nicht geleistet werden.

Die Voraussetzungen für eine Zahlung der Waisenrente sind regelmäßig dann als gegeben anzusehen, wenn durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird, dass das Praktikum zwingend vorgeschrieben ist beziehungsweise verlangt, gewünscht oder empfohlen wird. Als Nachweis dienen zum Beispiel Unterlagen über den Ausbildungsgang, denen das Erfordernis eines Praktikums zu entnehmen ist oder eine konkrete Bescheinigung der Ausbildungsstätte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schludel,

ob in Ihrem konkreten Fall ein Anspruch besteht, kann hier im Forum leider nicht abschließend geklärt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Schludel am 04.03.2019 | 09:43
Hallo liebes Deutsche Rentenversicherungsteam, schon einmal vielen Dank für die Antwort! Das Praktikum ist nicht zwingend vorgeschrieben, da es sich um ein zusätzliches freiwilliges Praktikum handelt, jedoch bescheinigt mir die Ausbildungsstätte, dass ein solches freiwilliges Praktikum empfohlen wird. Besteht hierbei noch Anspruch? Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
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