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Experten-Antwort

Halbwaisenrente während Übergangszeit?

von Kristin07.12.2010 | 14:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Februar 2011 beende ich mein 1-jähriges gelenktes Praktikum mit dem ich mein Fachabitur bekomme. Das ist ein ziemlich blöder Zeitpunkt, denn ich möchte danach studieren (wenns klappt!!!) und das Studium fängt erst im September an. Jetzt würd ich gern wissen, ob ich in dieser Übergangszeit Anspruch auf Halbweisenrente habe?! Das Kindergeld darf ich ja glaub ich nur 4 Monate beziehen (Übergangszeit darf für die Zahlung des Kindergeldes (glaube ich) nicht länger als 4 Monate andauern). Kann mir jemand weiter helfen? Ich muss in der Zeit ja von etwas leben! Außerdem muss ich für das Studium (VOR Studiumbeginn) noch ein 4-8 wöchiges Praktikum machen.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kristin,

nach § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI wird eine Waisenrente während einer Übergangszeit nur gewährt, wenn diese höchstens vier Kalendermonate dauert. Steht im Zeitpunkt der Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes bereits fest, dass eine weitere Ausbildung erst nach mehr als vier Kalendermonaten aufgenommen werden kann, endet der Anspruch auf Waisenrente mit Ablauf des Monats, in dem der erste Ausbildungsabschnitt beendet wurde. Es besteht während der Übergangszeit kein Anspruch auf Waisenrente.

Die Regelungen, wonach bei einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auch für mehr als vier Monate eine Weiterzahlung des Kindergeldes erfolgt, wenn die Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht innerhalb der Übergangszeit von vier Monaten begonnen oder fortgesetzt werden kann, ist auf Waisenrentenansprüche nicht analog anwendbar.

In Ihrem Fall wäre jedoch zu prüfen, ob aufgrund des Praktikums, dass vor Beginn des Studiums erfolgen muss, die Übergangsfrist eingehalten wird. Senden Sie hierfür bitte die Unterlagen, aus denen das Erfordernis des Praktikums hervorgeht, an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Experten-Antwort vom 07.12.2010 kann nachträglich nur zugestimmt werden.

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3 Antworten

Hitzeopferam 07.12.2010 | 14:56
Die Übergangszeit im Rahmen der Waisenrente ist genauso anzusetzen wie beim Kindergeld. Zur Frage des Lebensunterhaltes fragen Sie Ihre ARGE oder Ihr Sozialamt des Vertrauens. Hier wird Ihnen sicher geholfen werden.
Schadeam 07.12.2010 | 18:25
Und wenn das mit der Halbwaisenrente nicht klappt, sollte es für einen volljährigen Abiturienten doch auch möglich sein eine halbjährige Übergangszeit mit einem Job zu überbrücken. Die Idee seine Bedürfnisse mit dem Lohn aus Arbeit zu bestreiten, hätte doch auch einen gewissen Charme, oder?
hotteam 08.12.2010 | 08:36
...und warum sollte dieser Abiturient sich zwingend einen Job suchen, wenn dieser auch noch ein Praktikum abzuleisten hat, wenn es unsere lieben Hartz IV Bezieher schaffen, sich ein ganzes Leben svor der Arbeit zu drücken und sich auf Staatskosten ein schönes Leben machen???????? Achneee, das darf man ja nicht sagen. An den Pranger mit mir. Die armen Hartz IV Bezieher...und ich böser Mensch...
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